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Sehr geehrte Damen und Herren,

meine persönliche »Corona-Steuertipps-Saison« begann am 18. März mit einem Steuertipps-Sonder-Newsletter. Damals dachte ich noch: prima, ein paar Wochen Home Office und dann wird alles wie früher.

Falsch gedacht. Ich arbeite immer noch zuhause und um mich herum gibt es viele Menschen, bei denen noch lange nichts auch nur annähernd wie früher ist. Oder jemals wieder wird. Zum Beispiel Fotografinnen ohne Aufträge, Trainerinnen ohne Trainierende und Ärzte, die abwechselnd leere oder viel zu volle Wartezimmer haben.

Dass die Überbrückungshilfe insbesondere für Solo-Selbstständige nicht das »Gelbe vom Ei« ist, hat sich inzwischen herumgesprochen. Einige Bundesländer haben daher Programme aufgelegt, in denen Gelder ausdrücklich für private Kosten zur Verfügung gestellt werden. Einen schnellen Überblick über die staatlichen Hilfen finden Sie in unserem kostenlosen E-Book »Coronakrise: Hilfen vom Staat für Selbstständige« (Link im dritten Beitrag). Leider ist das Thema noch immer aktuell. Ich würde gerne etwas anderes schreiben...

Passen Sie gut auf sich auf und bleiben Sie gesund!

 
Bis zum nächsten Mal
Ihre
 
Maike Backhaus
Redaktion Steuertipps
INHALT DIESES NEWSLETTER
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CORONA
Überbrückungshilfe II kann jetzt beantragt werden
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VORSORGEPLANER
Sorgen Sie vor für Krankheit, im Betreuungsfall und Tod
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CORONA
GRATIS Ratgeber: Hilfen vom Staat für Selbstständige
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ABGABEN
Künstlersozialabgabe steigt 2021 leicht auf 4,4 Prozent

Überbrückungshilfe II kann jetzt beantragt werden

Die Überbrückungshilfe unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Die Überbrückungshilfe II kann seit dem 21. Oktober beantragt werden, Anträge für die erste Phase der Überbrückungshilfe sind noch bis Ende November möglich. Alles Wichtige dazu haben wir hier für Sie zusammengefasst.
 
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Der VorsorgePlaner - Sorgen Sie vor für Krankheit, im Betreuungsfall und Tod

Eine Vorsorge nicht nur für Sie – auch für Ihre Angehörigen!

Sorgen Sie heute schon für morgen vor, denn durch einen Unfall, eine Krankheit oder im Alter kann jeder in die Lage kommen, dass er selbst nicht mehr handeln kann. Wissen Sie, wer in solchen Situationen für Sie tätig werden soll? Halten Sie wichtige Informationen für sich und Ihr Umfeld im VorsorgePlaner fest und sichern Sie sich rechtzeitig ab.

Erhältlich als Download und Versandbestellung
Jetzt informieren

GRATIS Ratgeber: Hilfen vom Staat für Selbstständige

Mit unserem E-Book »Coronakrise: Hilfen vom Staat für Selbstständige« unterstützen wir Sie in dieser Ausnahmesituation und geben Ihnen einen schnellen Überblick über die staatlichen Hilfen für von der Coronakrise betroffene Selbstständige. Sie finden hier alle Informationen gebündelt und können sich somit leichter orientieren, welche Hilfen Sie beanspruchen können. 

Das E-Book wird von uns kontinuierlich aktualisiert und erweitert und ist selbstverständlich kostenlos.
Jetzt informieren

Künstlersozialabgabe steigt 2021 leicht auf 4,4 Prozent

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung soll im Jahr 2021 von bisher 4,2 auf 4,4 Prozent steigen. Das sieht der Entwurf der »Künstlersozialabgabe-Verordnung 2021« vor.
 
» Weiterlesen
 

Leben & Ereignisse


Steuervergünstigungen bei Krankheit und Pflege

Normalerweise bleiben private Ausgaben steuerlich unberücksichtigt. Besondere Situationen können aber zu außergewöhnlichen Belastungen führen, und die dürfen Sie dann doch in der Steuererklärung angeben.

» Weiterlesen
 

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