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Herzlich willkommen Do zum IWR-Pressedienst.
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Lesen Sie nun eine Original-Pressemitteilung des Herausgebers:
enervis energy advisors GmbH, Berlin!
Ãbergangsregelung für Onshore-Wind im EEG 2017: strategische Entscheidung
unter Zeitdruck
⢠Festvergütung nach altem EEG oder Teilnahme an Ausschreibungen?
Ãbergangsregelung zum EEG 2017 erfordert verbindliche Entscheidung von
Projektentwicklern bis Ende Februar
⢠enervis bietet kostenfreie Informationsveranstaltung zu
Onshore-Windausschreibungen im EEG 2017 auf der E-world in Essen am 8.2.2017
von 14:30 bis 17:00 Uhr
Berlin (iwr-pressedienst) - Für alle neu genehmigten Windenergieanlagen (WEA)
mit mehr als 750kW Leistung ist ab dem Jahr 2017 die Teilnahme an
Ausschreibungen verpflichtend, um eine EEG-Vergütung zu erhalten. Für noch
in 2016 genehmigte Projekte gibt es jedoch eine Ãbergangsregelung, die unter
bestimmten Voraussetzungen eine Vergütung noch nach altem EEG 2014
ermöglicht und somit keine Ausschreibungsteilnahme erfordert. Durch eine
schriftliche Erklärung gegenüber der Bundesnetzagentur bis zum 28.02.2017
können solche Anlagen jedoch optional auf den gesetzlich bestimmten Anspruch
auf Zahlung nach EEG 2014 verzichten und somit freiwillig an einer
Ausschreibung teilnehmen.
Warum kann die Entscheidung für eine Ausschreibungsteilnahme auch für
Projekte mit 2016er Genehmigung interessant sein? Zwei Punkte sind hier zu
beachten: erstens die starke Degression der Fixvergütung im EEG 2014, die zu
Abschlägen von bis zu 15% gegenüber dem aktuellen Niveau führt. Und
zweitens die Frage, wie viel Angebot der Ausschreibungsmenge von 800 bzw.
1.000 MW in den ersten Ausschreibungsrunden am 01.05., 01.08. und 01.11.2017
gegenüberstehen wird. Sollte hier eine knappe Angebotssituation eintreten,
könnten in der Ausschreibung attraktivere Vergütungshöhen als in der
Ãbergangsregelung nach altem EEG erzielt werden.
Rechtzeitig zu Ende Februar sollten daher alle potenziellen
Ausschreibungsteilnehmer ihre eigenen Projekte und den Gesamtmarkt umfassend
analysiert haben um daraus eine optimale Gebotsstrategie für ihre
Windprojekte abzuleiten. Wie diese Herausforderung zu meistern ist, erfahren
Sie am 08.02.2017 von 14:30 bis 17:00 Uhr im Rahmen einer kostenfreien
Fachveranstaltung von enervis auf der e-world in Essen. Wir werden dort die
Gebotspreisfindung für Projekte exemplarisch aufzeigen und werfen den Blick
auf die Wettbewerbserwartungen für den Gesamtmarkt. Dazu stellen wir das
enervis-Auktionsmodell vor.
Die Anmeldung zur enervis-Veranstaltung kann telefonisch sowie unter folgendem
Link erfolgen:
Link
Hintergrundinformationen zu enervis:
enervis energy advisors GmbH ist eine Unternehmensberatung mit mehr als 15
Jahren Erfahrung in der Beratung von Strom- und Gasversorgern sowie Investoren
und Betreibern von erneuerbaren und konventionellen Kraftwerken und Speichern.
Unser Beratungsschwerpunkt sind modellgestützte Marktanalysen und
energiewirtschaftliche Optimierungsfragen.
Für die Windbranche bietet enervis Leistungen im Bereich Projektbewertung und
-prüfung, Due Diligence, Marktwertanalysen (Erlösgutachten und
Marktwertatlas) sowie ein Auktionsmodell für die Ausschreibungen nach EEG
2017 an.
Zur Veröffentlichung frei gegebenes und verwendbares Bildmaterial schicken
wir Ihnen gern zu.
Berlin, den 3. Februar 2017
Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an die enervis
energy advisors GmbH wird freundlichst erbeten.
Achtung Redaktionen: Für Fragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung
Pressekontakte:
Dr. Nicolai Herrmann
E-Mail: mailto:nicolai.herrmann@enervis.de
Dipl. Ing. Eckhard Kuhnhenne
E-Mail: mailto:eckhard.kuhnhenne@enervis.de
enervis energy advisors GmbH
Schlesische StraÃe 29-30
10997 Berlin
Fon: +49 (0)30 695175-0
Fax: +49 (0)30 695175-20
Internet: http://www.enervis.deoder http://www.marktwertatlas.de
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In der Energie-Pressedatenbank unter http://www.iwrpressedienst.deund
unter http://www.windbranche.derecherchierbar
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