so ganz langsam kann man mal anfangen, an das Thema Steuererklärung zu denken... Dank Corona gibt es dort dieses Jahr eine neue Anlage: die »Anlage Corona-Hilfen«. Hier können Sie sie anschauen, abgeben müssen Sie natürlich weiterhin grundsätzlich alles per Elster. Aber nicht nur die Finanzverwaltung hat sich anlässlich der Corona-Pandemie etwas Neues einfallen lassen – auch wir waren fleißig:Wenn Sie unsere Software »SteuerSparErklärung für Selbstständige« nutzen, erhalten Sie dieses Jahr im »Hilfe-Bereich« viele Tipps dazu, was in der Steuererklärung für 2020 anders ist und worauf Sie besonders achten müssen.Auch bei der Neuauflage unseres seit Jahren sehr beliebten Musterfalls zur Anlage EÜR wurde das Thema Corona eingearbeitet.Und neben den Tipps zur Steuererklärung bekommen Sie bei uns auch Informationen zu den laufenden und geplanten staatlichen Hilfen für von Corona besonders gebeutelte Unternehmen. Diese Informationen gibt es übrigens kostenlos – also laden Sie sich das E-Book am besten gleich herunter und erzählen Sie gerne auch anderen davon! Den Link finden Sie ganz am Ende dieses Newsletters.Passen Sie gut auf sich auf und bleiben Sie gesund!
Zu Beginn der Corona-Pandemie wurde die Möglichkeit zur Herabsetzung bzw. Erstattung der Sondervorauszahlung genutzt, um die unternehmerische Liquidität zu stärken. Die Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung wird auch 2021 fortgesetzt. Darauf weist aktuell das Finanzministerium des Saarlandes hin.» Weiterlesen
Ein Standardinstrument eines Betriebsprüfers ist der Betriebsvergleich. Dabei wird das steuerliche Ergebnis eines Betriebes mit den Ergebnissen anderer Betriebe der Branche verglichen. Zum Einsatz kommt dabei die amtliche Richtsatzsammlung.» Weiterlesen
Das Ausfüllen des Vordrucks »Anlage EÜR« wird Ihnen leichter fallen, wenn Sie sich an Beispielen orientieren können. Wir haben für Sie daher einen Musterfall ausgearbeitet. Im Mittelpunkt steht diesmal der selbstständige Kameramann Michael Ahaus, an dem die Coronakrise natürlich auch nicht spurlos vorübergegangen ist. So hat er beispielsweiseCorona-Hilfen erhalten,musste bei der privaten Nutzung seines Betriebs-Pkw die unterschiedlichen Umsatzsteuersätze beachten,konnte coronabedingt nicht wie geplant investieren undmusste viele seiner unternehmerischen Tätigkeiten von zu Hause aus erledigen.Schauen Sie Herrn Ahaus über die Schulter und verfolgen Sie, wie er seine steuerlichen Themen anpackt und steueroptimale Lösungen findet. Holen Sie sich dadurch Unterstützung bei der Erstellung Ihrer eigenen EÜR.» Weiterlesen
Seit dem 1. Juli 2020 beträgt die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen nur 7 statt 19 Prozent. Eigentlich sollte das nur bis zum 30. Juni 2021 gelten, jetzt ist eine Verlängerung bis Ende 2022 geplant. Getränke sind von der Steuersenkung allerdings weiterhin ausgenommen.» Weiterlesen
Dieses Programm wendet sich an alle Selbstständigen, Freiberufler und kleine Unternehmen, die ihr Steuer-Spar-Potenzial im Betrieb und im privaten Bereich voll ausschöpfen und ganz schnell und einfach die Steuererklärung für 2020 erstellen möchten. für Mac und PC erhältlich
Mit diesem kostenlosen E-Book erhalten Sie einen schnellen Überblick über die staatlichen Hilfen und können sich somit leichter orientieren, welche Hilfen Sie beanspruchen können. Das E-Book wird von uns kontinuierlich aktualisiert. » Weiterlesen
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