13. März 2025 Ungenehmigte Ferienwohnungen sind ein Problem Zur Berichterstattung in der Allgäuer Zeitung (Ausgabe 11.03.2025) über ungenehmigte Ferienunterkünfte in der Stadt Kempten Verwundert zeigt sich die SPD Kempten über die Aussage des Oberbürgermeisters, dass ungenehmigte Ferienunterkünfte kein Problem seien. „Angesichts einer vermuteten Zahl von 120-140 regelmäßig im Internet angebotenen Ferienunterkünfte sehen wir durchaus ein Problem für den Kemptener Wohnungsmarkt“, betont SPD-Stadträtin Ingrid Vornberger, die sich seit vielen Jahren mit dem Thema auseinandersetzt. Bereits 2018 hatte die SPD-Stadtratsfraktion beantragt, eine Zweckentfremdungssatzung „gemäß den Vorgaben des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum vom 19. Juni 2017 des Freistaates Bayern“ für die Stadt Kempten zu erstellen. Dieser Antrag wurde bis heute nicht im Stadtrat behandelt. SPD-Vorsitzende Katharina Schrader betont: „Wir wollen Ferienwohnungen nicht generell verbieten, auch wir bei der SPD nutzen solche Unterkünfte im Urlaub. Aber sie müssen ordnungsgemäß gemeldet sein und außerhalb reiner Wohngebiete liegen.“ Hans Jürgen Ulm, stellvertretender Vorsitzender der SPD Kempten, beobachtet in seinem Freundeskreis, dass die Wohnungssuche weiterhin schwierig ist: „140 Angebote bei Airbnb, darunter auch eine gewisse Anzahl von Zimmern, sind auf dem ersten Blick vielleicht wenig für den Kemptner Wohnungsmarkt. In der angespannten Lage auf unserem Wohnungsmarkt wäre aber jede regulär vermietete Wohnung ein Gewinn für die Gesellschaft. Ebenso wie jede angemeldete Ferienwohnung, deren Einnahmen auch ordnungsgemäß versteuert werden.“ Allein die Tatsache, dass der Stadt keine genauen Zahlen vorliegen, zeige, dass ein Teil der nicht nur bei Airbnb sondern auch auf diversen anderen Online-Portalen angebotenen Zimmer und Ferienwohnungen, eben nicht ordnungsgemäß als Ferienwohnung angemeldet und eine Umnutzung des Wohnraums genehmigt wurde. Dazu komme der steuerliche Schaden, wenn die Vermietung „schwarz“ erfolge. Die SPD habe nichts gegen die gesetzlich erlaubte 8-Wochen-Regelung, aber es brauche eine Handhabung gegen unzulässige Nutzung. So müsse zumindest Hinweisen aus der Bevölkerung über dauerhafte Vermietungen als Ferienwohnungen nachgegangen werden. Auslöser des Antrags im Jahr 2018 waren mehrere Umwandlungen von Wohnraum in Gewerberäume, ein Trend, der inzwischen nachgelassen hat. Die Begründung für den Antrag von 2018 ist laut SPD Kempten dennoch bis heute gültig: „Nur mit einer solchen Zweckentfremdungssatzung kann die Umwandlung von Wohnraum in Gewerberäume, längerer Leerstand als 3 Monate und die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen verhindert werden.“ 20250313_PM Ungenehmigte Ferienwohnungen (PDF, 313 kB) |