| | Deubner Recht & Praxis | Sie sehen keine Bilder? Hier gelangen Sie zur Web-Ansicht. | | |
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| | | | Sehr geehrter Herr Do, bei einer Scheidung spielen Vereinbarungen zwischen den (Ex-)Partnern eine zentrale Rolle. Und bei Unterhalts- und Ausgleichszahlungen geht es für beide Seiten um viel Geld. Für Sie als Anwalt besonders wichtig: Unter welchen Voraussetzungen können Vereinbarungen geändert werden? Und welche Darlegungs- und Beweisregeln greifen? Das OLG Hamm hat hier wichtige Hinweise zum 2013 geänderten § 1578b BGB gegeben, der es ermöglicht, den Unterhalt herabzusetzen. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur PS: Haben Sie sich schon mit den Änderungen bei Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung vertraut gemacht, die seit diesem Monat gelten? Schärfere Sanktionen bei Verstößen sind u.a. die Folge. Informieren Sie sich jetzt mit unserem kostenlosen „Spezialreport AÜG 2017“! | | |
Scheidung: Änderung einer Unterhaltsvereinbarung | | Wann können Unterhaltsvereinbarungen geändert werden? Das OLG Hamm hat entschieden, dass der in einem Vergleich vor der Einführung des § 1578b BGB geregelte Nachscheidungsunterhalt wegen Änderung der Geschäftsgrundlage durch eine Begrenzung oder Befristung abgeändert werden kann. Auch zur Darlegungs- und Beweislast beim ehebedingten Nachteil äußerte sich das Gericht näher. Mehr erfahren | | |
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MPU bei weniger als 1,6 Promille? | | Ist nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von weniger als 1,6 Promille im Strafverfahren die Fahrerlaubnis entzogen worden, darf die Verwaltungsbehörde die Neuerteilung nicht allein wegen dieser Trunkenheitsfahrt von einem medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachten (MPU) abhängig machen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Mehr erfahren | | |
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Schadensersatz wegen nicht erhöhter Arbeitszeit? | Der Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers, seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit zu verlängern, setzt einen freien Arbeitsplatz voraus. Dies ist nicht der Fall, wenn der Arbeitgeber die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit bestehender Verträge erhöht. Das hat das BAG entschieden. Für eine Benachteiligung gemäß § 1 AGG kann eine überwiegende Wahrscheinlichkeit ausreichend sein. Mehr erfahren | |
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Zweckentfremdungsverbot verfassungswidrig? | Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat mehrere Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob das Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz vollständig mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dabei geht es insbesondere um eine mögliche Rückwirkung von Regelungen, die Eigentümer zwingen, gewerblich genutzte Räume in Wohnraum zurück zu verwandeln. Mehr erfahren | |
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