| Sehr geehrter Herr Do, besonders beim Kindesunterhalt bildet der Komplex Leistungsfähigkeit und Erwerbsobliegenheit einen Schwerpunkt. Egal, auf wessen Seite Sie als Anwalt stehen - Sie müssen im Blick haben, welche Pflichten denjenigen treffen, der sich nicht in der Lage sieht, den Unterhalt zu leisten. Denn eine fehlende Leistungsfähigkeit löst für den Schuldner eine ganze Reihe von Auskunfts- und Darlegungspflichten aus. Unser Newsletter beschäftigt sich deshalb mit einer Entscheidung des OLG Brandenburg, die diese Pflichten verdeutlicht! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur | |