Sehr geehrte Damen und Herren, in Zeiten steigender Mieten und teilweise knappen Wohnraums rückt die Option einer Untervermietung in den Fokus. Kennen Ihre Mandanten da die jeweiligen Rechte und Pflichten? Mieter können hierauf einen Anspruch haben. Wenn sich der Vermieter dann quer stellt, drohen Schadensersatzansprüche. Aber was muss der Mieter für Informationen liefern, damit die Untervermietung erlaubt werden muss? Ein Urteil des Amtsgerichts München verdeutlicht die Voraussetzungen. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion
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