Sehr geehrte Damen und Herren, haben Sie Mandanten, die in benachbarten EU-Ländern einen Verkehrsverstoß begangen haben oder als Kfz-Halter ermittelt wurden? Dann fragt sich: Muss hierzulande die von der ausländischen Institution verhängte Sanktion ohne weiteres umgesetzt und vollstreckt werden? Oder können Sie im Interesse Ihrer Mandanten auf Fehler pochen oder auf Zweifeln an der Sanktionsentscheidung bestehen? Der EuGH hat hierauf jetzt wichtige Antworten gegeben. Erfahren Sie mehr zum aktuellen Urteil in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion |