Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom […] mit der das Steiermärkische Bergsportgesetz durchgeführt wird (Steiermärkische Bergsportgesetz-Durchführungsverordnung – StBSpG-DVO)
Stelle A9
GZ ABT09-102727/2023-47
Frist (Ende) 31.08.2023
Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: abteilung9@stmk.gv.at
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).