Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom …, mit der die Festsetzung der Kosten für die Entfernung und Aufbewahrung von Fahrzeugen geändert wird (5. Novelle)
Stelle A16
GZ ABT16-639504/2022-35
Frist (Ende) 27.02.2025
Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: abteilung16@stmk.gv.at
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).