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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom …, mit der die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, mit der das südsteirische Weinland im politischen Bezirk Leibnitz das Prädikat „Naturpark“ erhält, geändert wird
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz). |
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