Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom …, mit der die Verordnung über die Durchführung der Prüfungen für den Jagdschutzdienst geändert wird
Stelle A10
GZ ABT10-298088/2024-6
Frist (Ende) 30.01.2025
Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: abteilung10@stmk.gv.at
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).