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Verfassungsdienst



Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom ......., mit der für die Gemeinden Thannhausen und Weiz ein gemeinsamer Tourismusverband verordnet wird

Versendende Stelle
A12
GZ
ABT12-48320/2014-28
Ende der Begutachtungsfrist
30.04.2019
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
tourismus@stmk.gv.at
Texte




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