Wenn Sie diesen Newsletter nicht richtig dargestellt sehen, können Sie ihn direkt unter https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/12916615/74835624 abrufen.
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom … über die Entschädigung der beauftragten Aufsichtsorgane gemäß § 24 Abs. 4 LMSVG (Steiermärkische Fleischuntersuchungsentschädigungs-Verordnung 2023-StFlUEV 2023)
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).
|
|
|