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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom […] über die Festsetzung der Höhe der Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung und damit zusammenhängender Tätigkeiten (Steiermärkische Fleischuntersuchungsgebühren- Verordnung 2022 – StFlUGV 2022)

Stelle
A8
GZ
ABT08-425867/2022-25
Frist (Ende)
27.09.2022
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
sanitaetsrecht@stmk.gv.at
Texte

Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).

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