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Verfassungsdienst



Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom […] über die Festsetzung des Kurbezirkes „Bäderkurort Bad Schwanberg“

Versendende Stelle
A8
GZ
ABT08-165168/2019-13
Ende der Begutachtungsfrist
02.12.2019
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
sanitaetsrecht@stmk.gv.at
Texte




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