Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom … über die Festsetzung des Eurowertes je LKF-Punkt sowie der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Fondskrankenanstalten ausgenommen Landeskrankenanstalten ab dem Jahr 2020
Versendende Stelle A8 | GZ ABT08-58152/2014-176 | Ende der Begutachtungsfrist 29.04.2020 | Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: sanitaetsrecht@stmk.gv.at | Texte |
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