Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom […] über die Höhe der an landwirtschaftlichen Schulen einzuhebenden Beiträge für die Unterbringung und Verpflegung in Schülerheimen (Steiermärkische Landwirtschaftliche Schülerheimbeitragsverordnung)
Stelle A10
GZ ABT10-110898/2017-44
Frist (Ende) 30.06.2022
Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: lwschulen@stmk.gv.at
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).