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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung von Steiermark vom […], mit der die Durchführung von Förderungsmaßnahmen der Landwirtschaftskammer Steiermark und der Steiermärkischen Landarbeiterkammer übertragen wird (Land- und forstwirtschaftliche Übertragungsverordnung)
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz). |
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