Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom ....... über die Ladenöffnungszeiten wegen des Gelegenheitsmarktes anlässlich „96 Jahre ATUS Vorwärts Fohnsdorf“ am 18. August 2017 in Fohnsdorf
Versendende Stelle A12 | GZ ABT12-34678/2017-2 | Ende der Begutachtungsfrist 14.07.2017 | Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: wirtschaft@stmk.gv.at | Texte |
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