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Verfassungsdienst



Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom ....... über die Ladenöffnungszeiten wegen des Gelegenheitsmarktes anlässlich „96 Jahre ATUS Vorwärts Fohnsdorf“ am 18. August 2017 in Fohnsdorf

Versendende Stelle
A12
GZ
ABT12-34678/2017-2
Ende der Begutachtungsfrist
14.07.2017
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
wirtschaft@stmk.gv.at
Texte




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