Verordnung des Landeshau ptmannes von Steiermark vom ..... über die Laden öffnungszeiten anlässlic h des Gelegenheitsmarkte s „Einkaufsnacht“ am 6. Mai 2016 in Gleisdorf
Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom ..... über die Ladenöffnungszeiten anlässlich des Gelegenheitsmarktes „Einkaufsnacht“ am 6. Mai 2016 in Gleisdorf
Versendende Stelle A12
GZ ABT12-46803/2014-21
Ende der Begutachtungsfrist 15.04.2016
Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: wirtschaft@stmk.gv.at