Sehr geehrter Herr Do, der BGH hat erneut zur Sachmängelhaftung im Autohandel entschieden. Nachdem sich die BGH-Richter vor wenigen Wochen zu den Folgen einer nicht bestehenden Herstellergarantie geäußert hatten (vgl. Ausgabe 25/16), ging es aktuell um die Frage, wann eine Standzeit vor der Erstzulassung bei einem Gebrauchtwagen einen Mangel darstellt. Dabei haben die Bundesrichter für die Dauer der Standzeit einen wichtigen Unterschied zu ihrer bisherigen Rechtsprechung bei Neu- und Jahreswagen gemacht. Im Streitfall stellte sich auch die Frage, ob der Hinweis auf die Angaben im Fahrzeugbrief eine Beschaffenheitsvereinbarung darstellt. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! Die Bedeutung des Themas Rente und Versorgungsausgleich wächst schon wegen des demographischen Wandels der Gesellschaft. Der BGH hat hierzu am 17.02.2016 einen langjährigen Streitpunkt geklärt. So stellt sich für den Versorgungsausgleich bei kapitalgedeckten Altersversorgungen die wichtige Frage: Welche Auswirkungen hat der „Kapitalverzehr“, der durch die zwischen Ehezeitende und Rechtskraft der Entscheidung laufenden Rentenleistungen einsetzen kann? Im zweiten Beitrag erfahren Sie mehr zu den Folgen dieser Entscheidung! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur |