Sehr geehrte Damen und Herren,

Vertretungsbefugnis zur Geltendmachung von Kindesunterhalt – das müssen Sie wissen:

Der BGH hat entschieden, dass unverheiratete und das paritätische Wechselmodell praktizierende Eltern die Vertretungsbefugnis zur Geltendmachung von Kindesunterhalt gegen den jeweils anderen haben. Aber ist das auch auf verheiratete Eltern übertragbar?

Diese und viele weitere Detailfragen zum Dauerthema Unterhalt minderjähriger Kinder und dem Sonderfall Wechselmodell beantwortet DirAG Stefan Knoche ausführlich im bewährten „Praxishandbuch Familiensachen" von Garbe/Oelkers.

 
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  • Scheidung und Aufhebung der Ehe
  • Unterhaltssachen
  • Kindschaftssachen
  • Trennungs- und Ehescheidungsfolgenvereinbarungen
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Das sagen Kollegen: RA Klaus Michels arbeitet mit dem "Garbe/Oelkers"


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