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22. Mai 2017 / Stefanie Zießnitz / 0228 - 77 22 18
Presseamt der Stadt Bonn
BN - Da immer mehr Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen in Regelschulen am Gemeinsamen Unterricht teilnehmen, werden mehr Integrationsassistenzen gebraucht, die Schüler mit Förderbedarf im Schulalltag begleiten. Deshalb wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für eine gelingende Integrationsassistenz an Schulen zu vorzulegen. Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 11. Mai 2017 dem Konzept der Verwaltung zur Neuausrichtung der Integrationsassistenzen an Bonner Schulen zugestimmt.
"Wir haben Eltern, Schulen und die sogenannten Leistungserbringer, die die Integrationsassistenzen stellen, im vergangenen Jahr in Form von World-Cafés beteiligt und dabei gute und wichtige Anregungen erhalten, die in unser Konzept eingeflossen sind", so Carolin Krause, Beigeordnete für Soziales, Schule, Kinder und Jugend sowie Gesundheit.
Zentrales Element des neuen Konzeptes ist die Poollösung
Entwickelt wurde eine Pool-Lösung, bei der für einzelne oder mehrere Schulen innerhalb eines bestimmten Gebietes - dem sogenannten Zuteilungsraum - ein Leistungserbringer die Integrationsassistenz anbietet.
Das Konzept richtet den Blick auf das Kind in der Gruppe. Die Integrationsassistenz soll deshalb in die pädagogische, didaktische und organisatorische Planung in Schule vor Ort einbezogen werden. Dadurch soll auch die Gefahr einer möglichen Stigmatisierung betroffener Kinder und Jugendlicher verringert werden.
"Die Poolbildung der Integrationsassistenz je Zuteilungsraum führt zu einer größeren Flexibilität, zum Beispiel bei Krankheitsfällen", betonte Krause. Die Verwaltung geht davon aus, dass durch die unterschiedlichen Größen der rund 20 Zuteilungsräume auch kleine Leistungserbringer - beispielsweise ein OGS-Träger - zum Zug kommen können.
"Zur Umsetzung der Pool-Lösung müssen die Hilfebedarfe abgestimmt werden. Das bedeutet, es wird fachlich koordinierte Hilfeplangespräche für alle Einzelfälle eines Pools geben", macht die Beigeordnete deutlich.
Vorteile für die Eltern
Die Zuständigkeit innerhalb der Verwaltung ist auf zwei Ämter verteilt: Das Amt für Kinder, Jugend und Familie ist zuständig für Kinder mit einer ausschließlich seelischen Behinderung, das Amt für Soziales und Wohnen kümmert sich in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt um Kinder mit einer wesentlichen geistigen und/oder körperlichen Behinderung. Die Antragstellung und Hilfeplanung der beiden Ämter werden angeglichen, soweit das fachlich sinnvoll ist, um den Eltern das Verfahren zu erleichtern. "Auch der Forderung der Eltern und der Politik nach einer zentralen Anlaufstelle für die Eltern soll mit dem neuen Konzept Rechnung getragen werden. Wir wollen eine Anlaufstelle für Betroffene einrichten, die eine zentrale Lotsenfunktion für ratsuchende Eltern beim Thema Integrationsassistenz übernimmt. Kinder sollen keinesfalls schlechter als bisher gestellt werden, weshalb in begründeten Einzelfällen eine Einzelassistenz möglich sein wird", sagte Krause.
Wie es weiter geht
Zurzeit wird das neue mehrstufige Verfahren vorbereitet, mit dem die Stadt die Leistungserbringer auswählt. Auf Wunsch der beteiligten Eltern wird angestrebt, die Vereinbarungen mit den Leistungserbringern nach Möglichkeit rechtzeitig vor den Tagen der offenen Tür an den Schulen abzuschließen, damit die Eltern vor der Entscheidung für eine bestimmte Schule wissen, wer dort die Integrationsassistenz übernimmt.
Da die Tage der offenen Tür in der Regel bereits ab September des Vorjahres stattfinden, setzt die Verwaltung alles daran, dass dies für alle Standorte gelingen kann. Falls das Vergabeverfahren nicht innerhalb von vier Monaten bis September 2017 abgeschlossen werden kann, wird eine Einführung zum Schuljahr 2019/2020 statt 2018/2019 erwogen.
Hintergrund zum Gemeinsamen Lernen
Aufgrund der UN-Behindertenrechtskonvention und dem darauf basierenden neunten Schulrechtsänderungsgesetz ist seit dem Schuljahr 2014/15 das Gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung in allgemeinen Schulen der Regelfall. Vor dem Hintergrund wurde die Verwaltung im Jahr 2014 beauftragt, ein Konzept für eine gelingende Integrationsassistenz an Schulen zu erarbeiten. Sie legte im September 2015 einen ersten Entwurf vor, das 2016 mit Beteiligung von Eltern, Schulen und Leistungserbringern überarbeitet wurde und vom Rat am 11. Mai 2017 beschlossen worden ist.
Beispiele: Integrationsassistenzen an Bonner Schulen
Insgesamt 320 Kinder werden im aktuellen Schuljahr von Integrationsassistenzen betreut. Beispielsweise in der Christophorusschule, einer LVR-Förderschule für körperliche und motorische Entwicklung, sind 34 Integrationsassistenzen in 21 Klassen eingesetzt. In der Königin Juliana-Schule, einer Förderschule für geistige Entwicklung, kommen auf 14 Klassen insgesamt 26 Integrationsassistenzen. In der EGS Bodelschwinghschule werden zum Schuljahr 2016/17 13 Schulbegleiter in maximal zehn Klassen beschäftigt. Die Verwaltung rechnet mit einer Zunahme der Fallzahlen des Gemeinsamen Lernens an Regelschulen und einem steigenden Bedarf an Integrationsassistenzen.
Im Haushaltsjahr 2011 sind insgesamt rund 2.7 Millionen Euro für Integrationsassistenzen an Regel- und Förderschulen aufgewendet worden. Im Haushaltsjahr 2016 waren es bereits mehr als 7.3 Millionen Euro.
Impressum:
Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Presseamt, Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn
Telefon: Chef vom Dienst 0228 - 77 30 00, Telefax: 0228 - 77 24 68, E-Mail: presseamt@bonn.de
Internet: www.bonn.de | Medienservice: www.bonn.de/@medienportal | Stadt Bonn in Social Media: www.bonn.de/@socialmedia
Redaktion: Dr. Monika Hörig (verantwortlich), Pressedienst abbestellen: www.bonn.de/@abo-pm
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