| | Sehr geehrte Damen und Herren, ein besonderes Jahr mit vielen Herausforderungen für den Verwalteralltag neigt sich dem Ende. So müssen Sie als Verwalter tagtäglich die sich ändernden Bedingungen im Umgang mit der Corona-Pandemie beobachten und ein hohes Maß an Aufklärung gegenüber Eigentümern und Mietern aufbringen. Eigentümerversammlungen können nahezu nicht mehr durchgeführt werden, notwendige Beschlussfassungen der Eigentümer bleiben auf der Strecke, Handwerkerleistungen können nur aufgrund erschwerter Umstände stattfinden Auch die Absenkung der Umsatzsteuer stellte die Verwalter vor bürokratische Herausforderungen. All diese und viele weitere Themen haben wir für Sie aufbereitet. Vielleicht finden Sie in den kommenden ruhigeren Wochen etwas Zeit, um die für Sie wichtigen Informationen mit etwas mehr Muße lesen zu können. Schauen Sie gern in unseren Downloadbereich. Dort steht allen Mitgliedern der neue Verwaltervertrag für Wohnungseigentumsanlagen WEG-konform überarbeitet zur Verfügung. Hier finden Sie auch alle weiteren Informationen zur WEG-Reform. Wir melden uns mit dem nächsten Verwalter-Newsletter am 18. Januar zurück aus der 🎄Weihnachtspause🎄. Haben Sie ein entspanntes und schönes Weihnachtsfest und einen hoffnungsvollen Jahreswechsel! (Für eine direkte Weiterleitung melden Sie sich bitte vorher im Mitgliederbereich der Homepage an: https://intern.ivd.net/login/). |
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RAin Annett Engel-Lindner Rechtsberaterin Referat Immobilienverwalter |
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Das neue Vertragsformular berücksichtigt die ab dem 01. Dezember 2020 geltenden Neuregelungen des WEG, insbesondere zur vollrechtsfähigen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und der nahezu unbeschränkten Vertretungsmacht des Verwalters im Außenverhältnis. Das neue Vertragsformular berücksichtigt überdies bereits umfänglich die Verwaltervollmacht. Diese ist in den Vertrag selbst integriert worden, so dass ein gesondertes Formular bei allen neu abzuschließenden Verwalterverträgen nicht mehr benötigt wird. Zu beachten ist des Weiteren, dass die Einschränkung oder Erweiterung der gesetzlichen Verwalterrechte und -pflichten aufgrund eines gesonderten Beschlusses erfolgen muss. Hier gelangen Sie zum Verwaltungsvertrag für Wohnungseigentumsanlagen und dem Musterbeschluss zur Festlegung der Verwalterrechte und –pflichten. Wir möchten darauf hinweisen, dass auch unsere IVD-Musterbeschlusssammlung derzeit bearbeitet und Ihnen in Kürze in aktualisierter Form wieder zur Verfügung stehen wird. |
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Bis zum 31. Dezember 2020 muss Mietern die Betriebskostenabrechnung 2019 zugegangen sein. Auch wenn in diesem Jahr keine Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über die Jahresabrechnung erfolgen kann, muss grundsätzlich die Abrechnung über die Betriebskosten der Mietwohnung erfolgen. Jeder Eigentümer hat ein Recht auf Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen der Wohnungseigentümergemeinschaft und muss die Betriebskostenabrechnung anhand dieser Unterlagen selbst erstellen können. Geht die Abrechnung dem Mieter nicht rechtzeitig zu, verliert der Eigentümer die Ansprüche auf eine eventuelle Nachzahlung. Auch die WEG-Reform ändert daran nichts, da lediglich der Umlageschlüssel für die Betriebskosten dem Umlagemaßstab der Gemeinschaft folgen soll. Ab sofort gilt: Ist im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten einer vermieteten Eigentumswohnung nach dem für die Verteilung zwischen den Wohnungseigentümern jeweils geltenden Maßstab umzulegen, es sei denn dieser Maßstab widerspricht billigem Ermessen. Tipp: Verwalter sollten nun prüfen, was im Mietvertrag vereinbart wurde und welcher Verteilungsmaßstab in der Eigentümergemeinschaft gilt. |
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Mit Immomio minimieren Sie Ihren Zeitaufwand beim Vermieten dank intelligenter Automatisierungen. So vermieten Sie Ihre Wohnungen doppelt so schnell, wie bisher. Dank der end-to-end Digitalisierung des Bewerbungsprozesses sparen Sie zudem wertvolle Personalressourcen. Durch den Immomio Interessentenpool können Sie Ihre Immobilienportalkosten reduzieren. So können Sie Ihre Wohnungen auch gezielt passenden Interessenten anbieten. |
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Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2021 zunächst auf 9,50 Euro brutto je Zeitstunde angehoben und steigt dann zum 1. Juli 2021 auf brutto 9,60 Euro brutto. Da die Verdienstgrenze für die geringfügige Beschäftigung von 450 Euro nicht angehoben wird, muss man vertraglich die Zahl der zu leistenden Arbeitsstunden absenken, wenn man weiterhin die Regelungen über den Minijob anwenden will. Im ersten Halbjahr 2020 kann ein Minijobber monatlich nur noch 47,36 Stunden arbeiten, ohne über die 450-Euro-Grenze zu kommen (450/ 9,5), ab dem 1. Juli 2021 sind dies nur noch 46,87 Stunden. Wird die Verdienstgrenze von 450 Euro überschritten, liegt keine geringfügig entlohnte Beschäftigung mehr vor. |
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Für die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) haben die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie sowie für Verkehr und digitale Infrastruktur einen neuen Referentenentwurf vorgelegt. Dazu Markus Jugan, Vizepräsident des Immobilienverbandes Deutschland IVD und Vorsitzender des Bundesfachausschusses Immobilienverwalter: „Der Referentenentwurf hat erhebliche Schwachstellen. Würde er umgesetzt, hätte er fatalen Folgen insbesondere für Mieter mit geringerem Einkommen. Mit der Abschaffung der Umlageoption bei der Glasfaserinfrastruktur würden die Mieter zukünftig deutlich höher belastet – also genau das Gegenteil bewirken, was eigentlich bezweckt werden soll. Das kann nicht im Sinne der Politik sein. Die Umlagefähigkeit muss erhalten bleiben, weil sie Garant für den günstigen Zugang zum Breitbandanschluss für alle Mieter ist. Hinzu kommen massive Probleme im Detail: Mit dem aktuellen Referentenentwurf soll der Bestandsschutz für bestehende Anlagen auf zwei Jahre verkürzt werden. Für viele Tausende länger laufende Gestattungsverträge zwischen Vermietern und Netzbetreibern sowie für Millionen von Mietern würde damit ein vertragsrechtliches Chaos ausgelöst werden, vor dem wir eindringlich warnen. Der mit der Novelle angestrebte Verbraucherschutz verkehrt sich so komplett ins Gegenteil.“ Der IVD setzt sich dafür ein, dass die Umlageoption bei der Glasfaserinfrastruktur erhalten bleibt und der Bestandsschutz für bestehende Anlagen nicht weiter verkürzt wird. |
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Bei Immobilien gibt es häufig ungenutzte Flächen an der Hausfassade und im Außenbereich, die Dritten zum Beispiel zu Werbezwecken zur Verfügung gestellt werden könnten. Wir möchten mit unserer Umfrage in Erfahrung bringen, welche zusätzlichen Einnahmequellen in Miet- und Wohnungseigentumsanlagen üblich und möglich sind und gegebenenfalls auch dazu inspirieren, potentielle Einnahmequellen zu erkennen. Als Verwalter können Sie Ihre Kreativität in die von Ihnen verwalteten Liegenschaften einbringen und Potentiale für die Eigentümer nutzbar machen. Wir sammeln die Best-Practice-Erfahrungen und werden sie Ihnen im Nachgang zur Verfügung stellen. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme. |
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Das Berliner Zweckentfremdungsverbot besagt, dass innerhalb Berlins Wohnungen in der Regel nur zu Wohnzwecken genutzt werden dürfen. Damit soll die Wohnversorgung sichergestellt werden. Stehen die Räumlichkeiten eines Eigentümers aber zeitweise leer, darf er diese als Ferienwohnung zeitlich begrenzt vermieten. Ein Verstoß gegen das Berliner Zweckentfremdungsverbot besteht dabei nicht. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 17. September 2020 entschieden. |
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Ein WEG-Verwalter kann jederzeit ohne Vorliegen besonderer Voraussetzungen sein Amt niederlegen. Die Erklärung zur Niederlegung muss dabei nicht gegenüber der Eigentümerversammlung erfolgen. Insofern reicht der Zugang an einen Wohnungseigentümer. Das hat das Landgericht (LG) Frankfurt am Main mit Urteil vom 31. August 2020 entschieden. |
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Zur "Gartenpflege" gehört auch das Fällen eines kranken, morschen oder abgestorbenen Baumes. Die hierfür erforderlichen Kosten sind daher im Mietverhältnis als Betriebskosten umlagefähig. Das gilt unabhängig davon, ob eine Ersatzbepflanzung erfolgt oder nicht. Das hat das Landgericht (LG) München mit Urteil vom 24. November 2020 entschieden. |
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Wilhelm K. Kunze ist seit 1992 Inhaber der Kunze Immobilien e.K. Sein Unternehmen vermittelt, verwaltet und renoviert Immobilien. Er engagiert sich ehrenamtlich im IVD und hält derzeit den Vorsitz des Fachausschusses für Verwalter im IVD Nord inne. Wir haben ihn gefragt, was ihm an seiner Arbeit als Verwalter Spaß macht. | |
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| Liebe Leserinnen und Leser, Weihnachten ist anders dieses Jahr. Doch auch wenn jeder für sich alleine oder nur im engste Kreis feiert, sind wir weltweit vereint in dieser schwierigen Zeit. Wir wünschen Ihnen viele außergewöhnliche Zoom-, Skype-, Whats App-, Facetime und Google Hangouts Momente, Überraschungspakete und Überraschungsanrufe. Kommen Sie gesund ins Neue Jahr und passen Sie auf sich und Ihre Liebsten auf! Wir danken Ihnen für Ihr Interesse, Ihren Input und Ihr Vertrauen. Ihr Team vom IVD Bundesverband |
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Neue Angebote in 2021 17.12.2020, Frankfurt, Eigentümerversammlungen souverän durchführen, Uwe Effenberger 17.12.2020, Frankfurt, Kommunikation für Immobilienverwalter, Barbara Seemann Neue Angebote in 2021 Neue Angebote in 2021 17.12.2020, Webinar, Guerilla Marketing, Prof. Dr. Stephan Kippes 17.12.2020, Webinar, Pressearbeit als Chance für Immobilienunternehmen, Prof. Dr. Stephan Kippes 18.12.2020, Webinar, Das ganze Internet ist Deine Farm. Wie Google die User-Experience misst und diese das Ranking von Fachartikeln beeinflusst und wie Sie als Immobilienmakler davon profitieren können. Mit Live-Vorführung, Peter Eppich 22.12.2020, Webinar, Professionelles Marketing bei Problemimmobilien, Prof. Dr. Stephan Kippes 22.12.2020, Webinar, Akquisitionsorientiertes Verkaufen für Immobilienunternehmen, Prof. Dr. Stephan Kippes 20.01.2021, Webinar, Das sog. Bestellerprinzip - Die Neuregelung der Maklerprovision für den Verkauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen, RA Markus Kilb 21.01.2021, Webinar, Beschwerdemanagement, Prof. Dr. Stephan Kippes 21.01.2021, Webinar, Blick über den großen Teich - Vorstellung der drei großen US-Immobilienportale Zillow und Trulia, Realtor.com, Prof. Dr. Stephan Kippes 21.01.2021, Webinar, Marketing bei Restantenwohnungen - Crash-Kurs für Bauträger und den Immobilienvertrieb, Prof. Dr. Stephan Kippes 22.01.2021, Webinar, Leadgenerierung - Grundlagen, Tipps und Tools im Vergleich, Ralf Sorg 22.01.2021, Webinar, Das Profi-Exposé aus Kundensicht - Text- und Bildoptimierung + Videos & 360°Touren, Ralf Sorg 25.01.2021, Webinar, Datenschutz - aktueller Stand für die Immobilienbranche, Mirko Tasch 26.01.2021, Webinar, Update: Professionelle Beendigung von Wohnraum- und Gewerberaummietverhältnissen - auch in Pandemiezeiten, RA Dr. jur. Matthias Maukisch 28.01.2021, Webinar, Bieterverfahren als Akquise und Vermarktungsargument, Michael Bröskamp 29.01.2021, Webinar, Social Media - Grundlagen und Netzwerke im Vergleich, Ralf Sorg 29.01.2021, Webinar, Social Media - Google Ads & Facebook Ads, Ralf Sorg 29.01.2021, Digitale Selbstverteidigung - Abwehr von Cyberangriffen, Shitstorms und Fake-Bewertungen, Ralf Sorg 16.12.2020, Webinar, Update Maklerrecht, RA Dr. Gerald Kallenborn 19.01.2021, Webinar, Argumentationshilfen für Provisionsmodelle, Thomas Brunner 26.01.2021, Webinar, Verwirkung der Maklerprovision, RA Sven R. Johns 02.02.2021, Webinar, Das neue Maklerrecht 2021, RA Sven R. Johns 18.02.2021, Webinar, Vom Immobilienmakler zum Hausverwalter, Michael Friedrich 08.01.2021, Hamburg, Start Studiengang geprüfte/r Immobilienmakler/in (EIA) 09.01.2021, Saarbrücken, Start Studiengang geprüfte/r Immobilienmakler/in (EIA) 15.01.2021, Köln, Start Studiengang geprüfte/r Immobilienbewerter/in (EIA) 29.01.2021, Berlin, Start Studiengang geprüfte/r Miet- und WEG-Verwalter/in (EIA) 16.12.2020, Freiburg, Führen von psychisch Belasteten – Betroffene Menschen integrieren und unterstützen 14.01.2021, Webinar, WEG-Reform 2020 20.01.2021, Webinar, Neuerungen in der Gebäudeenergiegesetzgebung (GEG) und in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Auswirkungen auf die Planungspraxis 21.01.2021, Hybrid, Arbeitsrechtliche Fragestellungen bei HomeOffice 21. – 22.01.2021, Webinar, Projektmanagement – Grundlagen kompakt 25.01.2021, Freiburg, Start Kontaktstudiengang Immobilienwirtschaft 26.01.2021, Freiburg, Schwierige Situationen in der Ausbildung erfolgreich meistern 26.01.2021, Webinar, Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen auf die Immobilienmärkte und die Immobilienbewertung - Aktuelle Erkenntnisse und Prognosen 22.02.2021, Freiburg, Start Zertifikatslehrgang Immobilienmakler/in (DIA) 01.03.2021, Freiburg, Start Studiengang für die Immobilienwirtschaft 01.03.2021, Freiburg, Start Kontaktstudiengang Sachverständigenwesen 04.03.2021, Bochum, Start Kontaktstudiengang Sachverständigenwesen |
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