22. Februar 2018 / Nicole Traut /
Presseamt der Stadt Bonn

Vorbereitet für den Notfall: Vortrag zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

BN - In medizinischen Notfällen tragen Angehörige große Verantwortung. Sollen lebensverlängernde Maßnahmen getroffen werden oder hat der Todkranke diese per Patientenverfügung verweigert? Eine Einführung in die gesetzlichen Bestimmungen zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gibt es am Mittwoch, 28. Februar 2018, um 18 Uhr in der Volkshochschule in Bad Godesberg, Am Michaelshof 2.


Die Rechtsanwälte Frank Hünker und Michael Beschorner klären in der anderthalbstündigen Info-Veranstaltung darüber auf, was eine Patientenverfügung festlegt und wie bindend die Regelung für Ärzte und Angehörige ist. Da die Verfügung wenig wirksam ist, wenn ihr niemand Geltung verschafft, wird im Anschluss die Notwendigkeit einer Vorsorgevollmacht erläutert. Der Eintritt ist frei. Weitere Informationen gibt es unter der Kursnummer 1950 unter www.vhs-bonn.de.


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