Fahrtenbücher sind fehleranfällig. Das war schon immer so und wird wohl auch immer so bleiben – denn die Finanzverwaltung nimmt es hier wirklich extrem genau. Ist ein elektronisches Fahrtenbuch "sicherer" als eines auf Papier? Warum das nicht unbedingt der Fall ist, zeigt unser erster Beitrag. Denn auch elektronische Fahrtenbücher nehmen Ihnen nicht alle Arbeit ab!
Aber warum eigentlich überhaupt ein Fahrtenbuch führen? Es gibt doch die 1%-Methode? Die ist aber nicht immer die günstigere Wahl. In diesen Fällen lohnt es sich, ein Fahrtenbuch zu führen:
Der Pkw wird nur in geringem Umfang zu Privatfahrten genutzt.
Der Listenpreis des Pkw ist sehr hoch.
Der Pkw ist schon älter und bereits abgeschrieben.
Der Pkw ist gebraucht gekauft worden.
Die Fahrleistung und die laufenden Kosten sind niedrig.
Bei Anwendung der 1 %-Methode wäre kein einziger Euro als Betriebsausgabe abziehbar, da der Privatanteil so hoch ist wie die gesamten Kfz-Kosten.
Im Betriebsvermögen befinden sich mehrere Pkw, und ohne Fahrtenbuch müsste für jedes Fahrzeug ein Privatanteil nach der 1 %-Methode versteuert werden.
Die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb spielen keine oder nur eine geringe Rolle (wenige Fahrten und/oder geringe Entfernung; Wohnung und Büro im selben Haus).
Wer einen Betriebs-Pkw hat und kein Fahrtenbuch führt, muss unweigerlich einen Privatanteil nach der 1%-Methode versteuern – und das kann teuer werden! Nach der neueren Rechtsprechung gibt es aber eine wichtige Ausnahme von diesem Prinzip.
Verfolgen Sie die Sommerinterviews bei Steuertipps.de? Am 18.9. war ich dran 😊 Und natürlich finden Sie am Ende des Gesprächs einen Link, der Sie zu den anderen Interviews führt!
Im Vergleich mit einem Arbeitnehmer hat ein Selbstständiger deutlich mehr steuerlichen Gestaltungsspielraum und kann die Höhe der Einkommensteuer dadurch viel besser beeinflussen. Voraussetzung ist natürlich, dass die steuerlichen Spielregeln beherrscht werden.