Wird dieser Newsletter nicht richtig angezeigt? Webansicht

HOME

SHOP

KONTAKT

Sehr geehrte Damen und Herren,

Fahrtenbücher sind fehleranfällig. Das war schon immer so und wird wohl auch immer so bleiben – denn die Finanzverwaltung nimmt es hier wirklich extrem genau. Ist ein elektronisches Fahrtenbuch "sicherer" als eines auf Papier? Warum das nicht unbedingt der Fall ist, zeigt unser erster Beitrag. Denn auch elektronische Fahrtenbücher nehmen Ihnen nicht alle Arbeit ab!

Aber warum eigentlich überhaupt ein Fahrtenbuch führen? Es gibt doch die 1%-Methode? Die ist aber nicht immer die günstigere Wahl. In diesen Fällen lohnt es sich, ein Fahrtenbuch zu führen:
  • Der Pkw wird nur in geringem Umfang zu Privatfahrten genutzt.
  • Der Listenpreis des Pkw ist sehr hoch.
  • Der Pkw ist schon älter und bereits abgeschrieben.
  • Der Pkw ist gebraucht gekauft worden.
  • Die Fahrleistung und die laufenden Kosten sind niedrig.
  • Bei Anwendung der 1 %-Methode wäre kein einziger Euro als Betriebsausgabe abziehbar, da der Privatanteil so hoch ist wie die gesamten Kfz-Kosten.
  • Im Betriebsvermögen befinden sich mehrere Pkw, und ohne Fahrtenbuch müsste für jedes Fahrzeug ein Privatanteil nach der 1 %-Methode versteuert werden.
  • Die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb spielen keine oder nur eine geringe Rolle (wenige Fahrten und/oder geringe Entfernung; Wohnung und Büro im selben Haus).

 
Bis zum nächsten Mal
Ihre
 
Maike Backhaus
Redaktion Steuertipps
INHALT DIESES NEWSLETTER
>> 
GESCHÄFTSWAGEN
Vorsicht bei der Führung eines elektronischen Fahrtenbuches!
>> 
GESCHÄFTSWAGEN
Hoher Privatanteil trotz gleichwertigem privaten Fahrzeug
>> 
GESCHÄFTSWAGEN
Laufende Kosten, Entnahme und Verkauf
>> 
SOMMER-INTERVIEWS
Ich war auch dabei - schon gesehen?

Vorsicht bei der Führung eines elektronischen Fahrtenbuches!

Auch ein elektronisches Fahrtenbuch macht nicht alles allein. Welche Fallstricke lauern, zeigt ein Urteil des FG Niedersachsen.
 

Hoher Privatanteil trotz gleichwertigem privaten Fahrzeug

Wer einen Betriebs-Pkw hat und kein Fahrtenbuch führt, muss unweigerlich einen Privatanteil nach der 1%-Methode versteuern – und das kann teuer werden! Nach der neueren Rechtsprechung gibt es aber eine wichtige Ausnahme von diesem Prinzip.
 

Geschäftswagen: Laufende Kosten, Entnahme und Verkauf

In diesem Beitrag geht es zunächst um die laufenden Kosten, die bei einem Pkw anfallen, der zu Ihrem Betriebsvermögen gehört.
Außerdem sagen wir Ihnen
  • Welche Auffassung die Finanzverwaltung zu den Reisenebenkosten wie Parkgebühren und Maut hat und wie das kritische Fachleute sehen,
  • Wann Sie einen Eigenbeleg erstellen sollten und wie Sie von einer Kostenschätzung profitieren können,
  • Was beim Vorsteuerabzug zu beachten ist,
  • Welche Spielregeln bei einem Unfall gelten, und warum die Dokumentation für Sie wichtig ist.
Schließlich erfahren Sie, wie sich die spätere Entnahme oder der Verkauf des Betriebs-Pkw einkommensteuerlich und umsatzsteuerlich auswirken.
Jetzt informieren

Sommerinterviews bei Steuertipps

Verfolgen Sie die Sommerinterviews bei Steuertipps.de? Am 18.9. war ich dran 😊 Und natürlich finden Sie am Ende des Gesprächs einen Link, der Sie zu den anderen Interviews führt!
 

Leben & Ereignisse


Steuerliche Vorteile als Selbstständiger nutzen

Im Vergleich mit einem Arbeitnehmer hat ein Selbstständiger deutlich mehr steuerlichen Gestaltungsspielraum und kann die Höhe der Einkommensteuer dadurch viel besser beeinflussen. Voraussetzung ist natürlich, dass die steuerlichen Spielregeln beherrscht werden.

» Weiterlesen
 

Empfehlen Sie unseren Newsletter!

Sie wollen Ihren Freunden vom Selbstständigen-Newsletter erzählen?
Schreiben Sie ihnen einfach eine E-Mail!

» Empfehlen

Diese E-Mail wurde an newsletter@newslettercollector.com geschickt.

Wenn Sie unseren kostenlosen Newsletter nicht mehr erhalten möchten, können Sie ihn hier abbestellen.


Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlagsgesellschaft mbH
Sitz der Gesellschaft: Havellandstraße 6-14 | 68309 Mannheim
Geschäftsführer: Stefan Wahle, Christoph Schmidt
Tel. +49 (0) 621 8 62 62 62 | Fax +49 (0) 621 8 62 62 63
E-Mail: akademische.info@wolterskluwer.com 
Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim: HRB 729500
Umsatzsteuer-ID-Nummer: DE318 945 162


Impressum | Datenschutz