Vorsteuer bei gemischt genutzten Gebäuden und Ausbaumaßnahmen

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07 | 2019
 

Liebe Leserin, lieber Leser,

"oh wie praktisch, da will sich ein Unternehmer ansiedeln - dann kann er ja gleich mal die Straße vernünftig ausbauen!"

Vielleicht hat der eine oder andere von Ihnen auch bereits die Erfahrung gemacht, dass manche Gemeinden die Gelegenheit beim Schopf packen, wenn sie Kosten auf andere abwälzen können. Als Unternehmer beißt man dann in den sauren Apfel und zahlt, und als Gemeinde bleibt einem ehrlich gesagt manchmal einfach nichts anderes übrig. Eine lose-lose-Situation, wenn man es genau betrachtet...

Können Sie sich als Unternehmer dann wenigstens die Vorsteuer aus den Baumaßnahmen zurückholen? Dazu ist gerade ein interessantes Verfahren anhängig, von dem wir heute berichten.


Maike Backhaus
Bis zum nächsten Mal
Ihre
Maike Backhaus
Maike Backhaus
Redaktion Steuertipps
 
   
 

INHALT DIESES NEWSLETTERS

 
   
 
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Vorsteuerabzug für Ausbaumaßnahmen an öffentlichen Straßen?
» Umsatzsteuer
Aufteilung des Vorsteuerabzugs bei gemischt genutzten Gebäuden
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Kindergeld und Versicherung nach der Schule
» Urlaubszeit
Vermieten über AirBnB
 
   
 
   
 

Vorsteuerabzug für Ausbaumaßnahmen an öffentlichen Straßen?

Dürfen Unternehmer, die im Auftrag einer Stadt Baumaßnahmen an einer Gemeindestraße vornehmen, die Vorsteuer aus den Bauleistungen geltend machen? Bisher geht das nicht – aber der BFH zweifelt an dem Verbot und fragt jetzt beim Europäischen Gerichtshof nach.


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Aufteilung des Vorsteuerabzugs bei gemischt genutzten Gebäuden

Wird ein Gebäude teilweise umsatzsteuerfrei und teilweise umsatzsteuerpflichtig vermietet, kann nur anteilig Vorsteuer geltend gemacht werden. Aber wie wird der Anteil berechnet – nach dem Umsatz oder anhand der Fläche?


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