Falls Ihnen dieser Newsletter nicht korrekt oder nur teilweise angezeigt wird, klicken Sie bitte hier. | | Handwerk kompakt - Ausgabe 14/2024 vom 11. Juli 2024 |
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| Wahl zur Vollversammlung | Liste "Starkes Handwerk – gemeinsam in die Zukunft" gewinnt Wahl | Die Liste 1 "Starkes Handwerk – gemeinsam in die Zukunft" von Vertrauensperson Werner Rottler hat die Wahl zur Vollversammlung der Handwerkskammer Konstanz gewonnen. Die Wahlbeteiligung lag bei 19,34 Prozent. | |
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Lkw-Maut | Für diese Fahrten zahlen Handwerker keine Maut | Dank einer Ausnahme für Handwerksbetriebe sind bestimmte Fahrten von der Maut befreit, etwa wenn Material, Ausrüstung oder Maschinen zum Einsatzort transportiert werden. Einige Regelungen sind allerdings nicht eindeutig. Was seit dem 1. Juli gilt und wo das Gesetz nicht ganz klar ist, lesen Sie in dem Beitrag. | |
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Weiterbildung | Finanzielle Vorteile beim Betriebswirt nutzen | Die Weiterbildung zum geprüften Betriebswirt startet wieder im Januar 2025 an der Bildungsakademie – in Voll- oder Teilzeit. Interessierte sollten sich jetzt noch günstige Konditionen sichern, da die Kursgebühren durch eine neue Prüfungsordnung voraussichtlich steigen werden. | |
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Marketing | Effektive Kundenpflege mit Webinaren | Webinare und Webworkshops sind ein wertvolles Instrument für die Kundenpflege. Handwerksbetriebe können mit den digitalen Formaten Produkte und Dienstleistungen vorstellen und Bestandskunden betreuen. Das Seminar des Kompetenzzentrums Smart Services zeigt am 18. Juli in Konstanz, wie Sie mit den Websessions Ihre Kunden ansprechen. | |
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Tag des Handwerks 2024 | Stark im Ehrenamt, stark fürs Handwerk | Viele Handwerker engagieren sich auch außerhalb ihrer Werkstatt, stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt und packen ehrenamtlich mit an. Unter dem Motto "Zeit, zu machen" macht der Tag des Handwerks am 21. September 2024 dieses Engagement sichtbar. Zeigen Sie Ihr Herzensprojekt. | |
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Nachhaltiges Bauen | Reise unterstützt Markteinstieg in Finnland | Handwerksbetriebe aus dem Holzbausektor haben im November die Möglichkeit, Geschäftskontakte nach Finnland aufzubauen. Die Reise richtet sich an Betriebe, die nachhaltig und ressourceneffizient bauen. Die Schwerpunkte liegen auf dem Neubau und der Sanierung von Gebäuden sowie dem Brückenbau. Anmeldeschluss ist der 26. Juli. | |
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| Ausgewählte Weiterbildungen | |
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Arbeitssicherheit und Cannabis | Bekifft am Arbeitsplatz, bekifft am Steuer: Was rechtlich gilt | Seit dem 1. April ist das Cannabisgesetz in Kraft. Jetzt hat der Bundesrat auch die dazugehörigen verkehrsrechtlichen Gesetzesänderungen gebilligt. Was bei der Arbeit und am Steuer künftig gilt und worauf Chefs achten müssen. | |
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Steuerliche Aspekte zur Geldanlage | Aktien und Fonds: So werden Erträge besteuert | Als Anleger sollten Sie bei Ihren Finanzentscheidungen auch steuerliche Aspekte berücksichtigen. Sie müssen aber nicht selbst aktiv werden: Die auf Kapitalerträge entfallenden Steuern werden von Ihrer Depotbank bei der Auszahlung einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Wichtig ist, dass Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank einreichen. | |
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Fehlende Gewinnerzielungsabsicht | Nebenberufliche Selbstständigkeit: Steuerrisiko bei roten Zahlen | Wer als selbstständiger Handwerker nebenbei noch einen Hauptberuf ausübt oder sich als Rentner etwas dazuverdient, muss steuerlich aufpassen. Werden Gewinne erzielt, ist alles in Ordnung. Werden aber im Rahmen der selbstständigen Nebentätigkeit Verluste erwirtschaftet, kann es steuerlich problematisch werden. | |
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BFH-Urteil | Veranstaltung im Betrieb: Lohnsteuerpauschalierung abgelehnt? | Übersteigen die Kosten einer Betriebsveranstaltung 110 Euro je Teilnehmer, ist der übersteigende Betrag lohnsteuerpflichtig. In diesem Fall kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz von 25 Prozent erheben. Die Finanzämter lehnen die Pauschalbesteuerung aber häufig ab, wenn die Veranstaltung nur einem Teil der Belegschaft offen stand – zurecht? | |
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Welche Aufgaben hat der Betriebsarzt? | Betriebsarzt-Pflicht für Arbeitgeber: Antworten auf wichtige Fragen | Der Betriebsarzt unterstützt Arbeitgeber dabei, Gefahrenquellen zu beseitigen und so die Anzahl der Unfälle im Betrieb zu vermindern. Schon ab einem Beschäftigten ist er Pflicht. Wo finden Arbeitgeber einen Arbeitsmediziner? Wer bezahlt ihn? Und darf der Betriebsarzt auch Krankmeldungen prüfen? | |
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