Wann ist Coaching absetzbar?

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Liebe Leserin, lieber Leser,

Managementqualitäten, Persönlichkeitsbildung, Teambuilding - man kann sich auf allen möglichen Gebieten beraten und coachen lassen. Nicht alles hängt dabei so eng mit dem Beruf zusammen, dass das Finanzamt die Ausgaben steuerlich anerkennt. Ein Beispiel dazu finden Sie im ersten Beitrag. Da es im entschiedenen Fall um das Coaching von Angestellten ging, schreiben wir dort von Werbungskosten. Das Wort müssten Sie bitte einfach gedanklich durch "Betriebsausgaben" ersetzen, der Fall ist natürlich auch auf Selbstständige übertragbar!

Die Steuererklärungen für 2016 können zwar in den Finanzämtern erst ab März bearbeitet werden - trotzdem ist jetzt ein guter Zeitpunkt, um schon einmal mit der eigenen Steuererklärung wenigstens anzufangen. Selbst wenn Sie noch auf Unterlagen (z.B. von der Bank) warten: Tragen Sie jetzt schon alle Daten ein, die Sie kennen. Dann können Sie, wenn die letzten Informationen eingetroffen sind, Ihre Unterlagen ruckzuck fertig machen und ans Finanzamt schicken - wo Sie dann im März ganz oben auf dem Stapel liegen und schnell bearbeitet werden.


Maike Backhaus
Bis zum nächsten Mal
Ihre
Maike Backhaus
Maike Backhaus
Redaktion Steuertipps
 
   
 

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Kurse zur Persönlichkeitsbildung nur selten absetzbar
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Jetzt Steuererklärung für 2016 machen!
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Kostenloser Steuerterminkalender 2017 als iCalender
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Die 13 größten Irrtümer im Arbeitsrecht
» Lohnsteuer
Sachbezüge: Versandkosten gehören zur Freigrenze
 
   
 
   
 

Kurse zur Persönlichkeitsbildung nur selten absetzbar

Aufwendungen für Seminare mit persönlichkeitsbildendem Charakter können nur dann zu Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben führen, wenn sie auf die spezifische berufliche Situation des Steuerpflichtigen zugeschnitten sind. Das bestätigte aktuell das FG Hamburg.


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Das Format (Dateiendung .ics) wird von den meisten Kalender-Programmen akzeptiert und entweder als separater Kalender angezeigt oder wahlweise zu den vorhandenen Termine in Ihrem Kalender hinzugefügt.


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Die 13 größten Irrtümer im Arbeitsrecht

Bei arbeitsrechtlichen Fragen basieren die Meinungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern häufig auf juristischem Halbwissen und oft ist die Gesetzeslage eine völlig andere. Damit Ihnen diese Fehler nicht unterkommen, haben wir die größten Irrtümer für Sie aufgeklärt!


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Sachbezüge: Versandkosten gehören zur Freigrenze

Wenn ein Sachbezug über 44 Euro liegt, muss der Arbeitgeber darauf Lohnsteuer abführen. Was viele nicht wissen: Versand- und Verpackungskosten werden in die monatliche Freigrenze von 44 Euro mit eingerechnet!


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Selbstständigkeit
Als Selbstständiger kann man alles absetzen - so denken viele. Ganz so einfach ist es nicht. Ob Betriebs-PKW, GWG oder Umsatzsteuer - um die steuerlichen Möglichkeiten zu nutzen, ist Vorsicht geboten. Aber richtig ist: Der Spielraum ist groß.
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