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| | | | Sehr geehrter Herr Do, wenn Kinder Ausbildungsunterhalt beanspruchen, kann vieles relevant werden. Der BGH hat jetzt mehr Licht ins Dunkel gebracht, wann Eltern für Ausbildung oder Studium zahlen müssen. Was gilt etwa, wenn der Nachwuchs freiwillig oder umständehalber nach dem Schulabschluss eine gewisse Zeit keine Ausbildung aufnimmt? Auch wenn die Beteiligten ein Gerichtsverfahren im Familienkreis zunächst scheuen, kann Ihre Expertise gefragt sein. Erfahren Sie mehr zu dieser BGH-Entscheidung in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur | | |
Ausbildungsunterhalt: BGH bestimmt Rechte und Pflichten | | Wann haben Kinder in der Ausbildung Anspruch auf Unterhalt? Und welche Rechte und Pflichten bestehen? Der BGH hat die Grenzen des Ausbildungsunterhalts näher bestimmt. In welchem Umfang und Rahmen Eltern eine Berufsausbildung ihrer Kinder finanzieren müssen, hängt demnach von den Umständen wie z.B. Schulabschlüssen, Ausbildungsangeboten und der persönlichen und wirtschaftlichen Situation ab. Mehr erfahren | | |
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Bausparen: Kontogebühr in Darlehensphase unwirksam | | Der BGH hat entschieden, dass eine vorformulierte Vertragsregelung über eine „Kontogebühr“ im Rahmen eines Bauspardarlehens in der Darlehensphase gegenüber einem Verbraucher unwirksam ist. Eine ähnliche Klausel hatte der BGH bereits im November 2016 gekippt. Die Bausparkasse wälze damit Verwaltungskosten auf die Kunden ab, die überwiegend im Interesse der Bausparkasse entstehen würden. Mehr erfahren | | |
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Wirksamkeit eines Drei-Zeugen-Testaments | Ein sog. Drei-Zeugen-Testament ist ggf. unwirksam, wenn nicht feststeht, dass der Erblasser bei der Errichtung des Nottestaments in akuter Todesgefahr war oder die drei Zeugen von dieser überzeugt waren. Dies hat das OLG Hamm entschieden. Für die Feststellung einer nahen Todesgefahr ist auf den Entschlusszeitpunkt abzustellen. Auch auf die Erreichbarkeit eines Notars kommt es an. Mehr erfahren | |
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Tarifliche Einstufung: Berufserfahrung beim selben Arbeitgeber | Wenn Tarifverträge beim selben Arbeitgeber erworbene einschlägige Berufserfahrung gegenüber entsprechenden Zeiten bei anderen Arbeitgebern privilegieren, muss das nicht ohne weiteres dem EU-Recht widersprechen. Das hat das BAG entschieden. Ein entsprechender Auslandsbezug ist insoweit eine notwendige Bedingung für die Anwendung der unionsrechtlichen Freizügigkeitsregelungen. Mehr erfahren | |
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