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PDF-Rechnungen: Pulverfass für Ihre Buchhaltung?
Bestimmt erhalten auch Sie andauernd Rechnungen per E-Mail oder zum Download als PDF-Datei – zum Beispiel von Internet-Kaufhäusern oder von Telekommunikationsunternehmen.
Schauen Sie jetzt genau hin!
Wenn Sie aus diesen Rechnungen wie gewohnt Vorsteuer ziehen, könnte ein Pulverfass in Ihrer Buchhaltung lauern. Bei einer Überprüfung durch das Finanzamt könnte die Sache explodieren. Schmerzhaft teure Nachzahlungen können die Folge sein, wenn der Vorsteuerabzug für E-Rechnungen nachträglich gestrichen wird.
Wussten Sie zum Beispiel, dass Sie Echtheit und Herkunft jeder einzelnen E-Rechnung prüfen müssen? Und dass Sie ein Verfahren dafür im Unternehmen haben müssen? Gibt es hier Zweifel, dass Sie die Prüfung nicht vornehmen, ist der Vorsteuerabzug in Gefahr!
Die Wahrheit ist: Bei den weitverbreiteten PDF-Rechnungen lauern noch eine ganze Reihe weiterer Gefahren, die gern übersehen werden, wenn die Rechnungen einfach nur ausgedruckt und so behandelt werden wie alle anderen Rechnungen, die mit der Post gekommen sind.
Deshalb können Sie jetzt exklusiv das neue E-Book „Elektronische Rechnungsübermittlung“ anfordern.
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Mit dem E-Book sorgen Sie vor und umgehen sicher alle Fallstricke, die teuer und unangenehm werden können. Sehen Sie im Report:
- Wie Sie die Echtheit und Herkunft Ihrer Rechnungen prüfen
- Wie Sie elektronische Rechnungen rechtssicher übermitteln
- Welche Rechnungspflichtangaben ab jetzt gelten
- Welche Besonderheiten Sie bei der Aufbewahrung Ihrer elektronischen Rechnungen beachten sollten
- Wie jetzt das betriebliche Kontrollverfahren in Ihrem Unternehmen aussieht
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