Werden die Bilder nicht angezeigt? Zur Webseitenansicht
Sehr geehrter Herr Do,
die Vereinsbeiträge sind ein wichtiger Baustein im Haushaltsplan. Leider gibt es immer wieder ausstehende Zahlungen. Auch andere säumige Zahler können den Verein in eine finanzielle Schieflage bringen.
Wie Sie in solchen Fällen am besten reagieren und Ihre Forderungen durchsetzen, erfahren Sie im heutigen Newsletter.
 
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Vereinsarbeit!
 
Ihre Redaktion www.verein-aktuell.de
 
 
Aktuell
Zahlungsverzug im Verein
 
Zahlungsverzug im Verein kann zwei unterschiedliche Gründe haben. Entweder die Vereinsverantwortlichen begleichen Rechnungen unpünktlich oder ausstehende Zahlungen von Mitgliedern und sonstigen Schuldnern lassen auf sich warten.
 
 
Zum Beitrag >
Verbesserungen beim Vereins-Datenschutz!
 
Damit hatte man kaum gerechnet: in einem echt rasenden Tempo haben Bundestag und Bundesrat einer gerade auch für den Vereinsbereich wichtigen Gesetzesänderung zugestimmt.
 
 
Zum Beitrag >
Übungsleiter können Verluste geltend machen
 
Bislang vertrat die Finanzverwaltung die strenge Auffassung, dass bei einer erhaltenen Übungsleitervergütung nach § 3 Nr. 26 EStG in Höhe von maximal 2.400 Euro jährlich allenfalls dann die Einnahmen gegen die Ausgaben gegengerechnet werden können, wenn diese ebenfalls über 2.400 Euro liegen.
 
 
Zum Beitrag >
ANZEIGE
Müssen die Mitglieder die Satzung des Vereins kennen?
 
Es gibt schon kuriose Geschichten im Vereinsalltag, die Anlass zum Nachdenken geben: Im Fall des LG Frankfurt berief sich ein Mitglied darauf, dass es die Satzung nicht kannte. Der Verein hatte das Mitglied wegen Zahlungspflichten in Anspruch genommen und dieses verweigerte mit dem Argument der Unkenntnis der Satzung die Zahlung.
 
 
Zum Beitrag >
Handlungsfähigkeit des Vorstands durch Satzung sicherstellen
 
Welche Auswirkungen hat es, wenn der Vorstand nach der Satzung (zeitweise oder dauerhaft) nicht vollständig besetzt ist? Dies betrifft vor allem den Vorstand nach § 26 BGB, dessen Änderungen in das Vereinsregister einzutragen sind (§ 67 Abs. 2 BGB).
 
 
Zum Beitrag >
Diesen Newsletter weiterempfehlen
 
Sie erhalten den Newsletter an die E-Mail-Adresse newsletter@newslettercollector.com. Wenn Sie den Newsletter nicht mehr erhalten möchten, klicken Sie bitte hier 
 
Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse und Ihre persönlichen Daten ändern möchten, klicken Sie bitte hier.
Impressum
 
Redaktion Lexware verein aktuell
Annette Ziegler
(verantwortlich i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV)
 
Verlags-/​Redaktionsanschrift:
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Munzinger Straße 9
D-79111 Freiburg
Telefon: 0761/898-0
 
E-Mail: verein@lexware.de
Kommanditgesellschaft, Sitz Freiburg
Registergericht Freiburg, HRA 4408
Komplementäre: Haufe-Lexware Verwaltungs GmbH, Sitz Freiburg, Registergericht Freiburg, HRB 5557; Martin Laqua
 
Geschäftsführung: Isabel Blank, Sandra Dittert,
Jörg Frey, Birte Hackenjos, Dominik Hartmann,
Markus Reithwiesner, Joachim Rotzinger,
Christian Steiger, Dr. Carsten Thies
Beiratsvorsitzende: Andrea Haufe
 
Steuernummer: 06392/11008
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 812398835
 
Link zur Datenschutzerklärung