Photovoltaik und Steuer bis/über 30 kWpWebinar am 18.12.2023, 13:00 - 15:00 Uhr Der Bundestag hat im Dezember die Reform des Jahressteuergesetzes 2022 beschlossen, das Gesetz trat am 01.01.2023 in Kraft. Wesentliche Elemente sind: Ertragssteuerfreiheit für PV-Anlagen bis 30 kWp (teils bis 100 kWp) sowie weitgehend Umsatzsteuersatz Null bis zu 30 kWp und darüberhinausgehend bei überwiegend privater, öffentlicher oder gemeinnütziger Nutzung. Und: die Änderungen gelten dauerhaft für die Jahre 2022ff bei Einkommensteuer und 2023ff bei der Umsatzsteuer.
Bis sich die neuen Regelungen eingeschliffen haben werden aber wohl noch einige weitere Monate vergehen, dies belegen zahlreiche Fragestellungen von Solarfirmen und Anlagenbetreibern an den webinar-Referenten Michael Vogtmann. Immerhin gibt es seit 27.2. weitgehend Klarheit bei den Umsatzsteuerfragen, das engültige BMF-Schreiben zu wichtigen Fragen liegt vor. Weitere Hinweisschreiben vom Juni und Juli 2023 sorgen nun auch für Klarheit bei den einkommensteuerrechtlichen Spezialfällen und wann eine neue PV-Anlage überhaupt nicht mehr beim Finanzamt gemeldet werden muss!
Deutschlands PV-Seminator Michael Vogtmann von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie bringt Klarheit in das "Dickicht der Vereinfachungen".
Alle Webinarteilnehmer erhalten ein individuell anpassbares Formular zur "Eigenerklärung des Kunden über das Vorliegen der privilegierenden Voraussetzungen".
Inhalte: Einkommensteuerbefreiung im Betrieb der Anlage rückwirkend ab 2022
• Gilt die Steuerbefreiung in der Einkommensteuer auch für Bestandsanlagen?
• Wie verhält es sich bei einem Doppelhaus oder bei einem Zweifamilienhaus?
• Wenn ich ab 2022 für meine Photovoltaik-Anlage keine Einkommensteuer mehr zahlen muss, kann ich meine Anlage dann weiterhin absetzen?
• Wie verhält es sich mit schrittweisen Anlagenerweiterungen über 30 kWp
• Kann ich meine Anlage nachträglich verkleinern um unter die Grenze(n) von 30 bzw. 100 kWp zu kommen?
• Muss ich gesparte Einkommensteuer durch Steuerabschreibungen vor 2022 nun zurückzahlen?
• Kann ich meine Anlage nachträglich verkleinern um unter die Grenze(n) von 30 bzw. 100 kWp zu kommen?
• Werden Anlagen verschiedener Betreiber auf einem Gebäude zusammengerechnet?
• Wirtschaftlichkeitsvergleich einkommmensteuerfreie 30 kWp Anlage vs. 31 kWp Anlage mit Steuersparmodell
Umsatzsteuersatz Null beim Kauf der Anlage
• Wenn ich 2022 eine Photovoltaik-Anlage beauftragt habe, diese aber erst 2023 installiert wird, wie greift dann die Nullsteuer?
• Wenn mein Solarteur Erweiterungen, Nachrüstungen, Reparaturen, Wartungen an meiner (alten oder neuen) PV-Anlage vornimmt, wann sind diese mit dem Umsatzsteuersatz Null zu versehen, wann nicht?
• Was bedeutet die Neuregelung für meine bestehende Photovoltaik-Anlage? Ich habe die Umsatzsteuerpflicht gewählt, um mir die beim Kauf bezahlte Mehrwertsteuer vom Finanzamt erstatten zu lassen?
• Gelten die Größenbegrenzungen der einkommensteuerlichen Regelung auch bei der Null-Umsatzsteuer?
• Darf ich den Strom aus meiner Photovoltaik-Anlage dann künftig steuerfrei an die Mieter oder Mitbewohner im Haus verkaufen?
• Wann werden unterschiedliche PV-Anlagen auf einem Gebäude zusammengerechnet und wann nicht?
• Wie verhält es sich mit schrittweisen Anlagenerweiterungen über 30 kWp für einen Gewerbebetrieb?
• Welche Selbsterklärung des Kunden muss ich einholen und dokumentieren?
Referent: Michael Vogtmann, DGS Franken
Zielgruppe: Energieberater, Planer, Projektentwickler, Vertriebsmitarbeiter von Solarunternehmen, Anlagenbetreiber
Methodik: Vortrag / Präsentation mit Fragerunde (per Chat-Funktion)
Equipment: Internetfähiger PC und Headset oder Telefon (Das Webinar wird nicht aufgezeichnet)
Veranstalter: Solare Dienstleistungen GbR
Buchung und Abrechnung über: Solare Dienstleistungen GbR
Weitere Info und Buchung: www.solarakademie-franken.de/termine/WP78-SODI-2023-12-18 Mit sonnigen Grüßen
Stefan Seufert
Stefan Seufert
Dipl. Pädagoge (Univ.)
Solarakademie Franken / DGS SolarSchule Nürnberg
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