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 09 | 2018 
 

Lieber Herr Do,

Schicksalsschläge kündigen sich nicht an und können Sie jederzeit treffen. Wer entscheidet für Sie, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern? Einer der größten Irrglauben ist, dass der Ehepartner oder die Kinder diese Entscheidungskraft haben. Dem ist aber nicht so! Der Arzt wird für Sie entscheiden, wenn Sie keine Vorsorge getroffen haben. Das kann zu einem wahren Albtraum für Ihre Angehörigen werden. Hinzu kommt, dass diese im schlimmsten Fall viel für Sie regeln müssen, wie z. B. Finanz- oder Postangelegenheiten. Haben Sie das alles im Vorfeld mit Ihren Angehörigen geklärt?

Lernen Sie in unserem 60-minütigen Webinar, wie wichtig eine Vorsorge ist und welche Verfügungen und Vollmachten für Sie individuell am besten sind.

Ihr PLUS: Zur direkten Umsetzung erhalten Sie eine Stunde nach dem Seminar neben der Präsentation zum Nachlesen, die angesprochenen Vorsorgedokumente inklusive Anleitung, diverse Checklisten sowie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Download.

 
Michael Santak
Bis zum nächsten Mal
Ihr
Michael Santak
Michael Santak
Redaktion Geldtipps
 
   
 

INHALT DIESES NEWSLETTERS

 
   
 
» Risiken absichern
Vorversicherungszeit bei Wechsel von private in gesetzliche Pflegeversicherung
» Webinare
Neue Termine im September: Jetzt noch anmelden!     
» Patientenrechte
Zu früh wieder eingegliedert? Arzt haftet
» Finanzamt
Grobes Verschulden des Steuerberaters: Steuerbescheid wird nicht geändert
» Steuer
Steuerfreie Sachbezüge: BFH zur Abgrenzung zwischen Bar- und Sachlohn
 
   
 
   
 

Vorversicherungszeit bei Wechsel von private in gesetzliche Pflegeversicherung

Privat Kranken- und Pflegeversicherte haben mitunter ein großes Interesse daran, in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zu wechseln. Das gilt erst recht, wenn in der gesetzlichen Versicherung die beitragsfreie Familienversicherung winkt.

 

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Neue Termine im September: Jetzt noch anmelden!

 
Webinare
​​Lernen Sie in nur 60 Minuten alles rund um das Thema Patientenverfügung.

Wie Sie richtig vorsorgen, um in jeder Lebenslage selbstbestimmt zu bleiben, erläutert Ihnen unser Rechtsexperte
Dr. Otto N. Bretzinger in unserer Webinar-Reihe von Steuertipps. Im Anschluss erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen, Muster und FAQs zum Download.


 
 Dauer: 60 Minuten
 Kosten: 25 Euro
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Zu früh wieder eingegliedert? Arzt haftet

Wer – etwa nach einer Operation – längere Zeit arbeitsunfähig wird, kann im Zuge einer stufenweisen Wiedereingliederung sanft wieder in den Arbeitsprozess zurückkehren. Dabei steigt der Arbeitnehmer zunächst nur mit zwei oder vier Stunden täglich in die Arbeit ein. Die Belastung wird dann stufenweise erhöht. Im gesamten Zeitraum besteht weiterhin Anspruch auf Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung.

 

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Grobes Verschulden des Steuerberaters: Steuerbescheid wird nicht geändert

Wenn der Steuerberater sich einen groben Schnitzer erlaubt, hat der Steuerpflichtige das Nachsehen – denn ein bestandskräftiger Steuerbescheid wird dann nicht mehr geändert. Das geht aus einem Urteil des FG Düsseldorf hervor.

 

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Steuerfreie Sachbezüge: BFH zur Abgrenzung zwischen Bar- und Sachlohn

Der BFH beschäftigte sich mit der Abgrenzung zwischen Bar- und Sachlohn bei Gewährung von Krankenversicherungsschutz durch Arbeitgeber. Die Frage, ob Bar- oder Sachlohn vorliegt, ist für die Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG erheblich: Danach sind Sachbezüge bis 44 Euro im Kalendermonat steuerfrei.

 

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 Leben & Ereignisse 
 
Geld im Alltag
Die Bank gewinnt immer. Diese Weisheit gilt nicht nur für Spielbanken, sondern auch für ganz normale Geschäftsbanken. Diese kassieren Zinsen für geliehenes Geld und Gebühren für alle möglichen Dienstleistungen. Aber manchmal tun sie das auch in unzulässiger Weise.
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