Sehr geehrter Herr Do, jedes Jahr werden Werte in x-facher Milliardenhöhe vererbt oder verschenkt. Rechtzeitig die steuerlichen Folgen zu bedenken, kann sich in vielerlei Hinsicht lohnen. So auch bei der häufigen Vereinbarung eines Pflichtteilsverzichts gegen Abfindungszahlung. Hier hat der BFH seine Rechtsprechung geändert. Sie sollten Ihre Mandanten in jedem Fall über die Konsequenzen informieren. Denn welche Steuerklasse gilt, hängt nun davon ab, wann der Verzicht erklärt wird - mehr dazu in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur |