| | EINSPRUCH | Alles Wichtige aus der Welt des Rechts. |
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| Wenn Parlamentsrecht zum Thriller wird |
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Karlsruhe sorgt mit seiner Eilentscheidung zu Sondersitzungen des alten Bundestages für Spannung. Der frühere Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle redet Klartext zur Staatsreform. |
| Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch zum Jahrespresseempfang geladen. Viele anreisende Journalisten rechneten damit, an diesem Tag auch aus Karlsruhe berichten zu müssen: Einen Tag vor der ersten Sondersitzung des Bundestages zur Schuldenbremse wäre eine Eilentscheidung der Verfassungsrichter keine Überraschung gewesen. AfD und Linke wollen Grundgesetzänderungen durch den alten Bundestag verhindern. Zumindest ein Teil ihrer Anträge bezog sich ausdrücklich auf die Sitzung am Donnerstag. Die Abstimmung über die von Schwarz-Rot geplanten Verfassungsänderungen ist allerdings erst für kommenden Dienstag vorgesehen. Karlsruhe scheint das zum Anlass zu nehmen, sich Zeit zu lassen. Eine Entscheidung zu den Eilanträgen ist bisher nicht ergangen. Der Zweite Senat befasste sich stattdessen am Donnerstag mit den Anträgen des BSW, die auf eine Neuauszählung der Bundestagswahl gerichtet waren – die Partei scheiterte mit ihrem Anliegen. | Stephan Klenner | Redakteur F.A.Z. PRO Einspruch. | |
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| Das Parlamentsrecht wird so zum Thriller. Journalisten, Politiker und Juristen blicken voller Spannung nach Karlsruhe. Sollte das Verfassungsgericht eine Beschlussfassung des alten Bundestags untersagen, hätte das weitreichende Folgen: Im neuen, am 23. Februar gewählten Bundestag verfügen AfD und Linke gemeinsam über eine Sperrminorität für Grundgesetzänderungen. Unser Gastautor Lothar Michael, Juraprofessor an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf, schreibt für Sie auf, welche Aspekte die Richter jetzt abwägen müssen. Und auch an anderer Stelle ist Karlsruhe Thema im Briefing: Reinhard Müller, Verantwortlicher Redakteur für F.A.Z. PRO Einspruch, hat mit dem früheren Verfassungsgerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle über dessen Ideen für eine Staatsreform gesprochen. Vielleicht ein Impuls für die anstehenden Koalitionsverhandlungen? Mit denen beschäftigt sich auch Professor Joachim Behnke. In seiner Erwiderung auf den Gastbeitrag von Professor Michael Kubiciel aus der vergangenen Woche tritt er dessen Vorschlägen für eine Wahlrechtsreform entgegen. Schwarz-Rot hat im Sondierungspapier angekündigt, eine solche Reform zu prüfen, ohne sich auf konkrete Inhalte festzulegen. Den Verhandlern seien ausdrücklich beide Gastbeiträge zur Lektüre empfohlen! Wie Sie es von uns gewohnt sind, geht unser Blick auch über Deutschlands Grenzen hinaus: Unser Brüsseler Korrespondent Thomas Gutschker hat für Sie aufgeschrieben, wie die EU-Kommission die Abschieberegeln verschärfen möchte. Unser Südostasien-Korrespondent Till Fähnders berichtet von der Festnahme des früheren philippinischen Präsidenten Rodrigo Duterte aufgrund eines Haftbefehls des Internationalen Strafgerichtshofs. Und unser Kollege Marcus Jung hat sich angesehen, wie Donald Trump gegen Großkanzleien vorgeht, die seine politischen Gegner beraten. Sie haben noch mehr Ideen und Themenvorschläge? Schreiben Sie uns unter redaktioneinspruch@faz.de. Ich wünsche Ihnen ein erholsames Wochenende! Ihr Stephan Klenner
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| Das Bundesverfassungsgericht soll klären, ob der alte Bundestag vor der konstituierenden Sitzung des neuen Bundestages Grundgesetzänderungen durchführen darf. dpa |
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Von Thomas Gutschker, Brüssel |
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Von Till Fähnders, Neu Delhi |
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Juristischer Stellenmarkt |
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Aus dem Deutschen Anwaltspiegel | | Können Unternehmen ihre Manager für Bußgelder belangen? | Die Frage, ob Unternehmen Kartellbußgelder von Managern zurückverlangen können, sorgt für Diskussionen. Der Bundesgerichtshof sieht Klärungsbedarf durch den Europäischen Gerichtshof. Die Entscheidung könnte die Haftungskultur in Europa nachhaltig beeinflussen. | Sebastian Jungermann |
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Aus dem Karrieremagazin | | Die Rechte von Werkstudenten | Viele Jurastudenten arbeiten als Werkstudenten. Aber welche Rechte haben sie? Alles Wissenswerte zu Urlaubsanspruch und Kündigungsschutz. | IQB-Karrieremagazin Redaktionsteam |
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VERANSTALTUNGSKALENDER | | Karriereevents für Juristen | Hier finden Sie auf einen Blick alle Events rund um die juristische Karriere – für alle, die in der Rechtsbranche beruflich ein- oder aufsteigen wollen. | |
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Von Finn Hohenschwert und Katharina Iskandar |
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In Folge 336 analysieren wir mit Carl-Christian Dressel die AfD-Blockade im Thüringer Landtag. Dirk Peglow vom Bund Deutscher Kriminalbeamter fragen wir, wie die Politik von Donald Trump die Arbeit der Sicherheitsbehörden verändert. |
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Was sonst noch wichtig ist |
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Hamm: Das Oberlandesgericht verhandelt zur „Klima-Klage“ eines peruanischen Kleinbauern gegen RWE. Berlin: Der Bundestag entscheidet voraussichtlich über Grundgesetzänderungen zur Schuldenbremse. Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof urteilt zur marktübergreifenden Bedeutung von Apple. Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof verkündet sein Urteil über die Revisionen des Generalbundesanwalts und der Angeklagten gegen das am 31. Mai 2023 verkündete Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zur Linksextremistin Lina E. Berlin: Der Bundesrat entscheidet voraussichtlich über Grundgesetzänderungen zur Schuldenbremse. |
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Verantwortlicher Redakteur für F.A.Z. PRO Einspruch: Dr. Reinhard Müller Kontakt: einspruch@faz.de | Copyright: Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Pariser Straße 1, 60486 Frankfurt am Main, Hessen, Germany Tel.: (0)69 7591-0, E-Mail: info@faz.net HRB 7344, Amtsgericht Frankfurt am Main, USt.-IDNr.: DE 114 232 732 Geschäftsführer: Thomas Lindner (Vorsitzender), Dr. Volker Breid Herausgegeben von Gerald Braunberger, Jürgen Kaube, Carsten Knop, Berthold Kohler | © Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 2001 – 2025 Alle Rechte vorbehalten. |
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