Aktuelle Meldungen, Rechtsprechung und Praxistipps für Personalräte
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KW 50  
  2024
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Liebe Leserinnen und Leser,
dürfen Personalräte Werbung für die Gewerkschaft machen? Und macht es einen Unterschied, ob es dabei um das Gremium oder einzelne Mitglieder geht? Das verrät die aktuelle Podcast-Folge. 
 
Und: Auch Teilzeitkräften stehen Überstundenzuschläge zu – und zwar laut BAG bereits dann, wenn sie ihre individuell vereinbarte Arbeitszeit, nicht die reguläre Arbeitszeit von Vollzeitkräften überschreiten.
Viel Freude beim Informieren!
 
Franziska Kowalski
REDAKTION
 
AKTUELLE MELDUNGEN

 
»Der Personalrat«-Podcast
Werbung für die Gewerkschaft – Was darf der Personalrat?
 
Personalräte dürfen Mitglied einer Gewerkschaft sein. Aber dürfen sie deshalb auch Werbung für sie machen? Mit dieser Frage hat sich die Rechtsprechung unlängst erneut befasst (OVG Berlin-Brandenburg 15.2.2024 – OVG 60 PV 11.22; BVerwG 8.8.2024 – 5 PB 3.24). Was kam dabei raus? Der Podcast verrät`s.
 
ZUM PODCAST

 
Fehlzeiten-Report 2024
Weniger krank bei emotionaler Bindung an Arbeitgeber
 
Die Krankenstände im Jahr 2024 bewegen sich weiter auf historisch hohem Niveau. Dabei zeigt sich ein Zusammenhang zwischen Bindung und Gesundheit: Beschäftigte mit höherer emotionaler Bindung an den Arbeitgeber sind weniger krankgeschrieben. So das Ergebnis des AOK-Fehlzeiten-Reports 2024.
 
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debeka
RECHTSPRECHUNG

 
Arbeitszeit
Überstundenregelung darf Teilzeitbeschäftigte nicht benachteiligen
 
Eine tarifvertragliche Regelung zu Überstunden benachteiligt Teilzeitbeschäftigte, wenn der Anspruch auf Zuschläge oder Freizeitausgleich erst mit Überschreiten der Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten entsteht – so das BAG.
 
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IT-Mitbestimmung
Überwachungsdruck durch Mithören: BAG zur Mitbestim­mung bei Headset-Systemen
 
Ein Headset kann eine technische Einrichtung sein, wenn es Vorgesetzten ermöglicht, die Gespräche von Beschäftigten mitzuhören. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Gespräche aufgezeichnet oder gespeichert werden.
 
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PRAXISWISSEN

 
»Gute Arbeit«
Arbeitszeiterfassung stärkt zeitliche Flexibilität
 
Die Gesundheit der Beschäftigten profitiert von der Arbeitszeiterfassung, wie sie von den höchsten Gerichten verlangt wird. Die letzte Arbeitszeitbefragung der BAuA bestätigt: Werden Arbeitszeiten vom Arbeitgeber erfasst, stärkt das die Einhaltung von Höchstarbeitszeiten, täglichen Mindestruhezeiten und Pausen.Mehr dazu in »Gute Arbeit« 11/2024.
 
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»Computer und Arbeit«
Arbeitsrecht digital: Was sich ab 2025 ändert
 
Digitale Kommunikation gewinnt auch in der Arbeitswelt an Bedeutung. Doch für vieles gibt es noch strenge Formvorschriften. Das Bürokratieentlastungsgesetz bringt ab 2025 erhebliche Vereinfachungen, etwa für den Arbeitsvertrag. Die Ausgabe 12/2024 von »Computer und Arbeit« stellt die wichtigen Änderungen vor.
 
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LESETIPPS
Homeoffice Landespersonalvertretungsgesetz NRW
Erika Fischer, Silvia Mittländer, Regina Steiner
 
Axel Esser
 
Arbeitszeitgesetz
 
Effektive Interessenvertretung
 
Basiskommentar zum ArbZG
 
Handlungshilfe für Personalräte
 
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