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| Sehr geehrte Damen und Herren, Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres, doch im Arbeitsverhältnis gehört der Urlaub auch zu den immer wiederkehrenden Konflikthemen – nach Kündigung und Arbeitsentgelt nimmt der Streit um den Erholungsurlaub den dritten Platz aller Arbeitsgerichtsverfahren ein. Dies gilt erst recht, seit die Rechtsprechung des EuGH zu gravierenden Veränderungen im deutschen Urlaubsrecht geführt hat. Vor allem die seitens des EuGH entwickelten Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Gewährung des Jahresurlaubs und die weitere Ausdifferenzierung in der Rechtsprechung des BAG haben zu erheblichen Irritationen in der Personalpraxis und zu zahlreichen Fragen in der arbeitsrechtlichen Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern geführt. | |
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