Die eigenen vier Wände sind heute erschwinglicher als vor zwei Jahren, wie der IW-Wohnindex für das dritte Quartal 2024 zeigt. Und: Wann Fehler in der Jahresabrechnung zur Anfechtbarkeit eines Beschlusses über die Einforderung von Nachschüssen führen, hat der BGH entschieden.͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏
| "Haushalte haben mehr Geld im Portemonnaie“, sagt das Institut der deutschen Wirtschaft (IW). Angesichts sinkender Zinsen scheint der Immobilienkauf wieder deutlich erschwinglicher als noch vor zwei Jahren. In welchen Regionen Käufer besonders aktiv sind, lesen Sie in der ersten News. Inwieweit können Fehler in der Jahresabrechnung die Anfechtung eines Beschlusses über die Abrechnungsspitzen begründen? Mit dieser Frage hat sich jüngst der BGH beschäftigt. Das Ergebnis: eindeutig uneindeutig. Worauf es ankommt, erfahren Sie im zweiten Beitrag. Wir wünschen eine informative Lektüre Ihre Redaktion Immobilienwirtschaft
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BGH: Hausbau: Minderung sperrt Eigenreparatur nicht | |
| Bei baulichen Mängeln an seinem Haus kann der Besteller nachträglich entscheiden, selbst zu reparieren – und dafür Kostenvorschuss verlangen. Eine erklärte Minderung der Vergütung für ein mangelhaftes Werk schließt den Wechsel nicht aus, hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Jetzt weiterlesen > |
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Quo Vadis 2025
Den Aufschwung vorbereiten – unter diesem Motto steht der Quo Vadis 2025. Erleben Sie mit der „Immobilienwirtschaft“ als Medienpartner hochkarätige Gäste wie „Tour de France“-Sieger Jan Ullrich auf dem Jahresauftakt für Immobilienentscheider in Berlin. Zur Veranstaltung >
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