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25.10.2024Liebe Leserinnen und Leser, vor kurzem wurde ich daran erinnert, dass meine Steuererklärung für 2023 noch aussteht. Also saß ich am vergangenen Sonntag mit einer Steuersoftware und Dutzenden von ungeordneten Zetteln am Schreibtisch. Und sicher kennen auch Sie das Feld, in das die sogenannten außergewöhnlichen Belastungen eingetragen werden. Rezeptgebühren für Arznei- oder Heilmittel, Brillen und andere Hilfsmittel, Privatrechnungen für Akupunktur oder Psychotherapie – hier kann man alle möglichen Gesundheitskosten eintragen. Aber erst wenn die Kosten einen bestimmten Prozentsatz des Einkommens überschreiten, werden sie steuerlich berücksichtigt. Die Grippeschutzimpfung hat die Kasse bezahlt, das fällige Hautkrebsscreening auch und für die Schiene für den entzündeten Karpaltunnel war eine private Zuzahlung von etwa fünf Euro fällig. Also keine außergewöhnlichen Belastungen. Danke, Immunsystem – danke, Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Denn der regelt in Deutschland, welche Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden müssen und welche nicht. Und gerade im internationalen Vergleich stehen wir in Deutschland noch gut da. Dennoch ist unser Gesundheitssystem unterfinanziert. Und das seit gut 25 Jahren. Woran das genau liegt und welche Lösungsansätze es gibt, können Sie hier nachlesen. Übrigens: Zeitumstellung nicht vergessen. Am Sonntag dürfen wir wieder eine Stunde länger schlafen. Wer regelmäßig Tabletten nimmt, muss bei der Einnahme zum Glück nichts weiter beachten. In der Regel werde eine Spanne von zwei Stunden vom Körper gut toleriert, weiß Apothekerin Ursula Sellerberg. Herzliche GrüßeIhre Orla Finegan PS: Welche Themen haben Ihnen gefallen, welche haben Sie weniger interessiert? Schreiben Sie gerne ein Feedback an: o.finegan@wubv.de |
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Themen des TagesBlutzuckermessungen bei Diabetes: Was erstattet die Kasse?Wann es von Krankenkasse und privaten Versicherern Geld gibt für Teststreifen, Sensoren und weitere Hilfsmittel für die Blutzuckermessungen.> Zum ArtikelWas das Minus der Krankenkassen für Versicherte bedeutetDie gesetzliche Krankenversicherung erwartet in diesem Jahr ein großes Defizit. Womit müssen Versicherte rechnen?> Zum ArtikelWer entscheidet eigentlich, was die Krankenkasse zahlt?Welche Kosten für Behandlungen und Medikamente die gesetzliche Krankenkasse übernimmt, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Wer dort bestimmt und was nicht standardmäßig bezahlt wird.> Zum ArtikelSo kann Ihre Krankenkassenkarte potentiell Leben rettenAuf der elektronischen Gesundheitskarte können Sie Notfalldaten speichern. Wie das geht und was es bringt.> Zum ArtikelZeitumstellung: Was bei Medikamenten zu beachten istBald wird die Uhr eine Stunde zurückgestellt. Was gilt bei Medikamenten, die man jeden Tag um die gleiche Uhrzeit einnehmen soll?> Zum Artikel |
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Ernährungsspezial: Kürbis kann auch anders, Teil 2Kürbis-Frikadellen mit Rote-Bete-SalatVegetarische Kürbis-Bratlinge mit frischem Salat.> Zum RezeptBerglinsensalat mit Kürbis und LauchzwiebelnBunter Herbstsalat mit Kürbis und Linsen.> Zum Rezept |
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Lachen ist gesund!Illustration: Hauck & Bauer |
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In Ihrer Apotheke: Das aktuelle "Apotheken Umschau"-MagazinBlick ins aktuelle Magazin Unsere Themen: Grippe, wer bist du? +++ Übungen für die Brustwirbelsäule +++ Besser keine Mundspülung? +++ Glaubensätze: Sinnvoll oder nicht? +++ HPV-positiv – was nun? +++ME/CFS: Leben mit chronischer Erschöpfung +++ So hilft tanzen +++ Was bringen Dermatologie-Apps +++ Fragen und Antworten zu ePA +++ Interview mit Horst Lichter +++ Badekur für die Venen +++ Zuckersteuer? Ja bitte! +++ Forschung: Fett mit Superkraft +++ Reise zur Trüffelsuche +++ Leckere Kürbisrezepte +++ Gespräch mit einem Wanderstab In der Apotheke: Die aktuelle "Apotheken Umschau" |
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