Lassen Sie sich beraten! Sie erhalten Zuschüsse bis 4.000 Euro
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| | | | Zuschüsse für externe Hilfe bekommen Liebe Leserin, lieber Leser, nach Ihrer Gründung haben Sie noch viele neue Ideen im Kopf? Sie denken bereits jetzt darüber nach, Ihr Geschäftsmodell auszuweiten? Oder benötigen Sie Hilfe bei der Mitarbeiterführung oder Kundenbindung? Sowohl Gründer als auch gestandene Unternehmer treten bei der einen oder anderen unternehmerischen Entscheidung auf der Stelle. Zu viele Fragen sind offen, welcher Weg der beste ist. In so einem Fall lohnt es sich, die Hilfe eines externen Beraters in Anspruch zu nehmen. Dieser hat den Blick von außen und gibt Ihnen wertvolle Tipps und Anregungen. Über die Gründungs- und Mittelstandsberatung des Bundesamts für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten Sie für Ihre Beratung bis 4.000 Euro. Diesen Zuschuss von 4.000 Euro für begleitende Beratung bekommen neugegründete Unternehmen bis zwei Jahre nach der Gründung. Gefördert werden 80% der Beratungskosten in den neuen Bundesländern ohne Berlin und ohne die Region Leipzig. Alle anderen Bundesländer (inkl. Berlin und Leipzig) erhalten einen Zuschuss für 60% der Kosten. Bestehende Unternehmen, die bereits länger als 2 Jahre am Markt tätig sind, erhalten maximal 3.000 Euro nach den obengenannten Fördersätzen. Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten erhalten für die sogenannte „Turn-Around-Beratung“ maximal 3.000 Euro. Der Fördersatz liegt bundesweit bei 90 %. | |
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| Mögliche BeratungsthemenLetztendlich beauftragen Sie den Berater mit einer begleitenden Beratung zu dem Thema, das Ihnen wichtig ist. Hier einige Beispiele: • | | Erschließung neuer Geschäftsfelder | • | | Finanzierung und Rechnungswesen | • | | Preiskalkulation | • | | Werbung | • | | Umstrukturierung | • | | Mitarbeiterführung |
Details zu diesem Beratungszuschuss finden Sie auch auf der Internetseite der BAFA, unter http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/index.html. Wie Sie Ihr Geld bekommen Den Antrag auf Förderung stellen Sie bis spätestens 3 Monate nach Abschluss der Beratung. Halten Sie diese Frist unbedingt ein, weil Sie später kein Geld mehr bekommen. Nicht alle Berater dürfen förderfähige Beratungen durchführen. Deshalb ist es empfehlenswert, dass Sie sich schriftlich bestätigen lassen, dass die Beratung des ausgesuchten Beraters tatsächlich förderfähig ist. Kümmern Sie sich darum, bevor die Beratung beginnt. | |
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| Ihre Iris Schuler Redaktion Gründer-Wissen | |
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Zuschüsse für externe Hilfe bekommen
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Diesen Zuschuss von 4.000 Euro für begleitende Beratung bekommen neugegründete Unternehmen bis zwei Jahre nach der Gründung. Gefördert werden 80% der Beratungskosten in den neuen Bundesländern ohne Berlin und ohne die Region Leipzig. Alle anderen Bundesländer (inkl. Berlin und Leipzig) erhalten einen Zuschuss für 60% der Kosten.
Bestehende Unternehmen, die bereits länger als 2 Jahre am Markt tätig sind, erhalten maximal 3.000 Euro nach den obengenannten Fördersätzen. Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten erhalten für die sogenannte „Turn-Around-Beratung“ maximal 3.000 Euro. Der Fördersatz liegt bundesweit bei 90 %.
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