Dauernde Verluste: So gehen Sie jetzt mit dem Finanzamt um
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| | | Liebe Leserin, lieber Leser, Freiberufler oder Gewerbetreibende, die ihren Betrieb aufbauen (unabhängig davon, ob haupt- oder nebenberuflich), schreiben in den ersten Jahren ihrer unternehmerischen Tätigkeit häufig rote Zahlen. Das ist auch normal und stört das Finanzamt nicht weiter. Schwierig wird es, wenn die Gewinne mehrere Jahre auf sich warten lassen... Dann nimmt das Finanzamt "Liebhaberei" an, also dass Sie Ihre Tätigkeit eigentlich nur aus Spaß bzw. als Hobby ausüben. Jetzt gilt es, klug zu argumentieren und zu handeln - dabei möchten wir Ihnen heute helfen. Übrigens: Im Einkommensteuergesetz werden Sie den Begriff der Liebhaberei vergeblich suchen. Er ist im Laufe vieler Jahre durch die Rechtsprechung entwickelt und in einer Fülle von Urteilen immer näher definiert und präzisiert worden.
| Bis zum nächsten Mal Ihre | | Maike Backhaus Redaktion Steuertipps |
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| | | | | INHALT DIESES NEWSLETTERS | | | | | | | | | | |
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| | | | | | Steuerliche Verluste: Anerkennung oder Liebhaberei? Wenn Sie als Selbstständiger oder Vermieter Verluste erzielen, ist das aus steuerlicher Sicht erst einmal kein Problem. Wenn Sie aber über Jahre hinweg nicht aus der Verlustzone herauskommen, wird das Finanzamt Ihre Gewinnerzielungsabsicht irgendwann bestreiten und Ihre Tätigkeit als Liebhaberei einstufen.
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| | | | Liebhaberei: So gehen Sie jetzt mit dem Finanzamt um | | In diesem Beitrag erfahren Sie: | | wie lange üblicherweise Verluste akzeptiert werden; | | | was man unter dem "Totalgewinn" versteht und wie Sie damit Ihre Gewinnerzielungsabsicht beweisen; | | | mit welchen weiteren Argumenten Sie den Verdacht der Liebhaberei entkräften können; | | | warum Sie bei einer gemischten Tätigkeit besonders aufmerksam sein sollten; | | | was die "Vorläufigkeit" im Steuerbescheid für Sie bedeutet; | | | dass trotz steuerlicher Liebhaberei der Vorsteuerabzug möglich ist. |
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| | | | Leben & Ereignisse | | | Selbstständigkeit Als Selbstständiger kann man alles absetzen - so denken viele. Ganz so einfach ist es nicht. Ob Betriebs-PKW, GWG oder Umsatzsteuer - um die steuerlichen Möglichkeiten zu nutzen, ist Vorsicht geboten. Aber richtig ist: Der Spielraum ist groß. » Weiterlesen |
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