Newsletter für Betriebsräte: Aus für die Ampel: Das sagen die Gewerkschaften
|
Liebe Leserinnen und Leser,
| | das Aus der Ampel-Regierung hat auch Auswirkungen auf die Arbeits- und Sozialpolitik. Was die Gewerkschaften dazu sagen, haben wir Euch zusammengestellt. Wann bestimmt der Betriebsrat bei Desk Sharing mit? Mit dieser Frage befasste sich das LAG Baden-Württemberg und stellt klar: Bei Fragen zum Umgang mit persönlichen Gegenständen oder zur Nutzung der Büroräume für Pausen besteht ein Mitbestimmungsrecht.
| |
Euch eine gute Woche! Herzliche Grüße Leslie Apelt REDAKTION
|
|
| |
Deutscher Betriebsräte-Preis 2024 Gold für klare Kante gegen Rechts Die Zeitschrift »Arbeitsrecht im Betrieb« verleiht den Deutschen Betriebsräte-Preis 2024. Für ihr Projekt »Demokratie schützen, Grundwerte stärken« erhalten der Gesamtbetriebsrat (GBR) und Konzernbetriebsrat (KBR) der Siemens AG, München, den Deutschen Betriebsräte-Preis in Gold.
| Arbeits- und Sozialpolitik Aus für die Ampel: Das sagen die Gewerkschaften Die Entlassung der FDP-Minister und der Bruch der Koalition mitten in den Haushaltsberatungen 2025 haben auch die Arbeits- und Sozialpolitik erschüttert. In ihren Statements fordern die Gewerkschaftsvorsitzenden eine konstruktive Zusammenarbeit aller Demokraten.
|
| |
Arbeitsmodell Desk Sharing – Wann beginnt die Mitbestimmung? Der Betriebsrat hat nicht bereits mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber ein Desk Sharing Konzept einführt. Doch wenn dabei Fragen zum Umgang mit persönlichen Gegenständen oder zur Nutzung der Büroräume für Pausen geregelt werden müssen, greifen die Mitbestimmungsrechte – so das LAG Baden-Württemberg.
| Gesetzliche Unfallversicherung Sturz beim Tabletten-Holen ist nicht unfallversichert Eine Näherin, die eine Arbeitspause einlegt, um von ihr vergessene Epilepsie-Medikamente aus ihrem Auto zu holen, steht auf dem Rückweg vom Parkplatz zu ihrer Arbeitsstätte nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, entschied das LSG Berlin-Brandenburg.
|
| |
Aus »Gute Arbeit« Zeit statt Geld für Nachtarbeit Frischer Wind in der Metallindustrie im Norden: Per Tarifvertrag ist geregelt, dass Zuschläge bei Nachtarbeit auch in Freizeit statt mit Geld gewährt werden können. Das ist mit freiwilligen Betriebs­vereinbarungen möglich und sollte genutzt werden. Denn beim Thema Arbeitszeit haben Betriebsräte die Nase vorn – mit umfassenden Rechten. Mehr berichtet Stefan Soost in »Gute Arbeit« 11/2024.
| Aus »Computer und Arbeit« Windows Recall: Effizienz vs. Privatsphäre? Die neue Funktion Windows Recall verspricht Produktivitätssteigerungen – doch Datenschützer schlagen Alarm. Mattias Ruchhöft beleuchtet die technischen Hintergründe und datenschutzrechtlichen Bedenken in »Computer und Arbeit« 11/2024.
|
| |
| | | | Kommentar zum BetrVG 5. Auflage 2024
|
|
| Basiskommentar zur ArbStättV 5. Auflage 2024
|
|
|
| | |
| |
Michael Bachner
| |
BetrVG für den Betriebsrat
| |
Kommentar zum BetrVG 5. Auflage 2024
| |
| |
|
|
| |
|
| |
Ralf Pieper
| |
Arbeitsstättenverordnung
| |
Basiskommentar zur ArbStättV 5. Auflage 2024
| |
| |
|
|
| |
| |
|
|
| |
| |
Impressum: Bund-Verlag GmbH Emil-von-Behring-Str. 14 60439 Frankfurt/Main Postanschrift: Bund-Verlag GmbH, 60424 Frankfurt am Main Web: w w w. bund-verlag. de E-Mail: kontakt@bund-verlag.de Tel.: +49 69 79 50 10-0 Geschäftssitz: Frankfurt/M. HR B 29521 AG Frankfurt/M. DE 811884906 Redaktion: Leslie Apelt Verantwortlich für den Inhalt: Irmgard Schmalix Geschäftsführer: Jürgen Scholl
|
| |
Copyright © 2024 Bund-Verlag GmbH Newsletter abbestellen | |
|
|