Heizungsförderung, Klimaziele, Berliner Energietage ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ |
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| Das sind die Themen im März-Newsletter Seit Ende Februar können Anträge für die neue Heizungsförderung bei der KfW eingereicht werden. Nun ist klar: Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt frühestens ab September und nur unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Weitere Themen im Newsletter sind die Änderung der 36. BImSchV, hier hat sich der B.KWK mit einer Stellungnahme an der Konsultation zum Referentenentwurf beteiligt, die Zwischenbilanz der Bundesregierung zu den Klimazielen 2030 und die Berliner Energietage, bei denen der B.KWK mit einer Veranstaltung zum Thema "KWK und die Kraftwerksstrategie" dabei sein wird. Viel Spaß beim Lesen! | |
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Neue Heizungsförderung: Auszahlung erfolgt frühestens ab September Im Januar ist die sogenannte „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ des Bundes gestartet, zeitgleich mit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Private Eigentümer:innen von selbst bewohnten Einfamilienhäusern können bei der KfW Zuschüsse für den Kauf und Einbau neuer, klimafreundlicher Heizungen einreichen. Die KfW weist nun auf ihrer Website darauf hin, dass die Zuschüsse erst ab September 2024 ausgezahlt werden können und nur unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Zahlung der Förderung besteht grundsätzlich nicht. | | | Stellungnahme zur Änderung der 36. BImSchV eingereicht Der B.KWK hat sich mit einer Stellungnahme an der Konsultation zum Referentenentwurf zur Änderung der 36 BImSchV, UERV | THG-Quote beteiligt. Wir begrüßen die Pläne zur Anhebung der THG-Quote, welche mittlerweile regelmäßig übererfüllt wurde. Außerdem unterstützen wir die Pläne zum früheren Auslaufen der Upstream-Emissionsminderungen (UER) in 2024 anstatt 2026. Zurzeit laufen Untersuchungen zu mehreren Betrugsverdachtsfällen im Zusammenhang mit den UER, die den Klimaschutzbemühungen sowie dem Ansehen der Branche schaden und restlos aufgeklärt werden müssen. Detaillierte Empfehlungen zur Anpassung der UERV und der THG-Quote können Sie in unserer Stellungnahme nachlesen. |
| | | B.KWK bei den ENERGIETAGEN 2024 Unter dem Motto „Lösungen für die Energiewende in Deutschland" finden am 15. und 16. Mai in Berlin die ENERGIETAGE statt. Der B.KWK ist auch in diesem Jahr wieder dabei - mit Beiträgen von Dr. Verena Faber und Olaf Schuemann (Hamburger Energiewerke), Dr. Kai Roger Lobo (VKU) und Claus-Heinrich Stahl (B.KWK) zum Thema "KWK und die Kraftwerksstrategie – sichere Energieversorgung durch dezentrale Kraftwerke". Seien Sie dabei, wenn die wichtigsten Akteure aus Energiewirtschaft, Politik, Verbänden und Wissenschaft zusammenkommen. Wann? 16. Mai, 11:30 – 13:00 Uhr |
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| Klimaziele - Zwischenbilanz und Zielformulierung Zum ersten Mal scheinen die Klimaziele für 2030 für Deutschland erreichbar. Guckt man genauer hin, wird klar, der Verkehr und die Wohnungswirtschaft emittieren nach wie vor zu viele Treibhausgase. Das "wir sind auf Kurs" ist insbesondere dem Sparkurs der Verbraucher und der Industrie zu verdanken. Um bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen hat auch die EU-Kommission ihre Ziele und den Weg dahin überarbeitet. Das rechtlich nicht bindende Ziel heißt jetzt: Eine 90 prozentige Reduktion bis 2040 gegenüber 1990. Rechtlich bindend wird die Vereinbarung erst nach den Europawahlen in 2025, sofern sich dann eine Mehrheit dafür finden lässt. |
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| Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) Robert-Koch-Platz 4 D-10115 Berlin Tel.: +49 30 2701 9281-0 E-Mail: info@bkwk.de www.bkwk.de Vertreten durch Claus-Heinrich Stahl, Dipl.-Ing. Heinz Ullrich Brosziewski, Dr. Georg Klene, Stefan Liesner Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV Claus-Heinrich Stahl Vereinsregisternummer: VR-31038 B, Amtsgericht Charlottenburg Finanzamt für Körperschaften I, Berlin, Steuer-Nr. 27/657/51062 Umsatzsteuer-ID: DE222394012 | |
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