| Lieber Herr Do, haben Sie "früher" auch Berge von Belegen mit Ihrer Steuererklärung abgegeben? Haben Sie eine ganz kleine selbstständige Tätigkeit, dessen Gewinn Sie bisher auf einem Bierdeckel ermittelt haben oder haben Sie Nachbarn, denen Sie mal bei der Steuererklärung helfen? Wohnen Sie in Rheinland-Pfalz und haben Sie ein Kind, dass in diesem Jahr Abitur gemacht hat? Dann könnte in diesem Newsletter auch für Sie ein interessantes Thema dabei sein. Bis zum nächsten Mal | | Ihr Team der SteuerSparErklärung |
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| | | | | INHALT DIESES NEWSLETTERS | | | | | | | | | | |
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| | | | | | Belege – was muss mit der Steuererklärung abgegeben werden Seit dem Steuerjahr 2017 möchte das FA keine Belege mehr sehen sondern nur noch die amtlichen Formulare. Das bedeutet jetzt aber keinen Freibrief, mit den erklärten Werten großzügig umzugehen. Vielleicht sollte man sogar noch genauer auf die Belege schauen und die korrekten Werte erklären. Denn die Belege müssen dem Finanzamt auf Anforderung weiterhin zugesandt werden. Auch bei außergewöhnlichen Ausgaben oder hohen Werbungskosten kann es ratsam sein, gleich Belege mitzusenden. Vermutlich beschleunigen Sie damit die Fertigstellung Ihres Steuerbescheids. » Weiterlesen | | | | |
| | | | ELSTER- wer muss seit 2018 elektronisch versenden Seit einigen Jahren sind viele Steuerzahler verpflichtet, Ihre Steuererklärung per ELSTER abzugeben. Auch für Gewinneinkünfte ist die Abgabe per ELSTER vorgeschrieben. Ab dem Steuerjahr 2017 wurde der Personenkreis für die Abgabe einer Anlage EÜR ausgeweitet auf alle gewerblichen und selbstständigen Tätigkeiten, unabhängig von der Höhe der Umsätze. Aus diesem Grund gibt es auch mit der SteuerSparErklärung 2018 einige Änderungen bei der Erfassung Ihrer Daten. Dazu zählen | | Wegfall der vereinfachten Erfassung von Einnahmen und Ausgaben | | | Wegfall der Verteilung von Werbungskosten aus dem Bereich Nichtselbstständige Tätigkeit auf Gewinneinkünfte | | | Erweiterung der Summenerfassung für die Anlage EÜR in der Steuererklärung auch auf Tätigkeiten mit Betriebsausgabenpauschale oder Aufwandsentschädigungen (z.B. nach § 26) | » Weiterlesen | | | | |
| | | | Nachbarn und die Steuererklärung Mein Nachbar muss auch noch seine Steuererklärung machen. Kein Problem: Ich habe ja eine Software von der Akademischen und erledige dies mal schnell für Ihn. Wir stellen immer wieder fest, dass diese »Nachbarschaftshilfe« recht verbreitet ist. Abgesehen von den Nutzungsbedingungen, die dies nicht erlauben, hat auch Papa Staat oftmals etwas dagegen. Erfahren Sie mehr dazu in unserem Beitrag auf steuertipps.de » Weiterlesen | | | | |
| | | | Rheinland-Pfalz und Kinder über 18 Jahre Sie wohnen in Rheinland-Pfalz, Ihr Kind macht in diesem Jahr bereits im März das Abitur und beginnt im Wintersemester mit einem Studium. Dann profitieren Sie von einer Ausnahmeregelung. Für die Gewähren von Kindergeld müssen bei Kindern über 18 bestimmte Antragsgründe vorliegen, wie z.B. eine Übergangszeit von bis zu 4 Monaten. Diese Übergangszeit wird in Rheinland-Pfalz auch über die regulären 4 Monate hinaus, gewährt. Erfassen Sie in unserer Software einfach den längeren Zeitraum und ignorieren Sie den Hinweis des Steuerprüfers. » Weiterlesen | | | | |
| | | | Leben & Ereignisse | | | Steuererklärung und Finanzamt Die Steuererklärung - oft lästige Pflicht, der man aber gerne nachkommt, wenn am Ende eine schöne Steuererstattung winkt. Bis es aber so weit ist, gilt es, etliche formale Hindernisse zu überwinden. » Weiterlesen |
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