| gute Nachrichten für die Vereins- und Verbandspraxis: die aktuellen Änderungen mit den Sonderregelungen im Vereins- und Stiftungsrecht gelten auch für das gesamte Jahr 2021. Es geht dabei u. a. um die coronabedingten Erleichterungen zur Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Vereine. Was bedeutet das im Einzelnen? Wir geben Ihnen in unserem heutigen Newsletter den Überblick. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Vereinsarbeit! Ihre Redaktion www.verein-aktuell.de
|
| |
|
| | |
| |
| |
Vereine und die Umsatzsteuer - was kommt?
Offenbar reden wir bald nicht mehr von der Absenkung der Umsatzsteuer, sondern konkret wohl von der Anhebung der Umsatzsteuersätze. Denn nach bisheriger Regelung kommt es zum Jahreswechsel zur Anhebung der Steuersätze wie in den Zeiten vor dem 01.07.2020. Zum Beitrag >
|
|
| |
| |
Der Mindestlohn wird 2021 und 2022 steigen
Der Mindestlohn wird, nachdem die so genannte Mindestlohnkommission eine Empfehlung ausgesprochen hat, durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung festgesetzt. Auch dieses Mal folgt die Regierung der Empfehlung der Mindestlohnkommission. Zum Beitrag >
|
|
| |
| |
Neue Steuer-Rechtsprechung!
Der Bundesfinanzhof als höchstes deutsches Steuergericht hat nun abschließend anhängige Revisionsverfahren entschieden, dies mit nicht unerheblicher Bedeutung sachverhaltsbezogen für die Gemeinnützigkeits- und Besteuerungspraxis der gemeinnützigen Vereine und Verbände. Zum Beitrag >
|
|
| |
| |
Verein als Arbeitgeber
Noch bis zum 30.11.2020 kann man als Vereinsmitarbeiter/-in oder als Arbeitnehmer/-in bei anderen Beschäftigungsverhältnissen einen wirksamen Antrag auf Eintrag eines Freibetrags beim Wohnsitz-Finanzamt stellen. Zum Beitrag >
|
|
| |
| |
Künstlersozialversicherung: höhere Abgabenlast!
Muss denn alles teurer werden im Vereinsjahr 2021? Diese Frage werden sich einige Vereine und auch Verbände stellen, soweit sie bisher oder auch erst künftig diese besondere Abgabe für die Inanspruchnahme und Beauftragung von Fremd-Dienstleistern zusätzlich zur vorgelegten Rechnung zu tragen haben. Zum Beitrag >
|
|
| |
| |
Wenn der Mitgliedsbeitrag gewerbesteuerpflichtig wird
Wenn ein (nicht gemeinnütziger) Berufsverband intensiv und mit Gewinnerzielungsabsicht umfangreiche Werbe- und Marketingleistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringt, liegt steuerrechtlich ein Gewerbebetrieb mit einer selbstständigen und nachhaltigen Betätigung und Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beim Verein vor. Zum Beitrag >
|
|
| |
| |
Klageerhebung per E- Mail?
Oft kommt es bei Vereinen oder Verbänden nach erfolglosem Einspruchsverfahren gegen Steuer- oder Feststellungsbescheide zur Notwendigkeit, auch einmal Klage beim zuständigen Finanzgericht zu erheben. Zum Beitrag >
|
|
| |
| |
| | |
|
| | |
Diesen Newsletter weiterempfehlen
| |
| | |
Sie erhalten den Newsletter an die E-Mail-Adresse newsletter@newslettercollector.com. Wenn Sie den Newsletter nicht mehr erhalten möchten, klicken Sie bitte hier Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse und Ihre persönlichen Daten ändern möchten, klicken Sie bitte hier. | |
|
| |
| |
Impressum Redaktion Lexware verein aktuell Annette Ziegler (verantwortlich i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV) Verlags-/Redaktionsanschrift: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG Munzinger Straße 9 D-79111 Freiburg Telefon: 0761/898-0 E-Mail: verein@lexware.de |
Kommanditgesellschaft, Sitz Freiburg Registergericht Freiburg, HRA 4408 Komplementäre: Haufe-Lexware Verwaltungs GmbH, Sitz Freiburg, Registergericht Freiburg, HRB 5557; Martin Laqua Geschäftsführung: Isabel Blank, Iris Bode, Jörg Frey, Birte Hackenjos, Dominik Hartmann, Joachim Rotzinger, Christian Steiger, Dr. Carsten Thies Beiratsvorsitzende: Andrea Haufe Steuernummer: 06392/11008 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 812398835 Link zur Datenschutzerklärung |
|
|
|
|