Neue Regelungen im Qualifizierungschancengesetz ab April!͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏
| Liebe Leserin, lieber Leser,
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| die Digitalisierung schreitet stetig voran und stellt kleine Unternehmen vor große Herausforderungen. Für umfassende Weiterbildungen der Mitarbeiter mit digitalem KnowHow fehlen oft die internen Ressourcen! Daher können gerade kleine Betriebe enorm von der staatlichen Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz profitieren!
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Neue Regelungen ab April 2024 | |
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| Bislang förderte das Qualifizierungschancengesetz die Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelte während einer beruflichen Weiterbildung bis zu 100%, wenn ein Unternehmen unter 10 Mitarbeiter beschäftigte. JETZT NEU: Ab April 2024 können Unternehmen mit unter 50 Mitarbeitern sowie Beschäftigte ab einem Alter von 45 Jahren eine Förderung bis zu 100% abstauben! Selbstverständlich profitieren auch mittelständische und große Unternehmen von finanziellen Förderungen für Weiterbildungen im Social Media Marketing.
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Geförderte Weiterbildungen an der SMA | |
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P.S.: Sie haben noch Fragen? Gerne stehen wir Ihnen persönlich für eine Beratung zur Seite. Sie erreichen uns unter beratung@socialmediaakademie.de oder direkt via Telefon unter: +49 (621) 180 695 210. Herzliche Grüße Michael Klamerski
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