Für das Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" (KNF) können wieder Förderanträge gestellt werden. Und: Bei der TKG-Novelle geben sich Nebenkostenprivileg und Glasfaserbereitstellungsentgelt die Klinke in die Hand.͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏
| Stop and Go in der deutschen Förderpolitik: Seit heute können unter anderem wieder für das Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" (KNF) Anträge bei der staatlichen KfW-Bank gestellt werden. Wie lange noch – das steht angesichts der kurvenreichen Vorgeschichte wohl in den Sternen. Mehr dazu in unserer ersten News. In unserem zweiten Beitrag geht es um das Nebenkostenprivileg: Ab dem 1. Juli dürfen Vermieter die Kabel-TV-Gebühren nicht mehr auf Mieter umlegen, so ist es in der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorgesehen. Bühne frei für das Glasfaserbereitstellungsentgelt. Wir wünschen eine informative Lektüre Ihre Redaktion Immobilienwirtschaft
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Zwist ist kein Kündigungsgrund | |
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