Die AGB von Sunrise enthalten mehrere konsumentenfeindliche Klauseln. Der Konsumentenschutz hält diese für unzulässig und hat deshalb SUnrise verklagt.
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Konsumentenschutz klagt gegen Sunrise
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| | In ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) behält sich Sunrise Preiserhöhungen vor und schränkt die Möglichkeiten für Kündigungen ein. Der Konsumentenschutz wehrt sich gegen diese kundenunfreundlichen Klauseln und reicht eine Klage gegen das Unternehmen ein.
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Können wir unser Zeitungs- oder Streaming-Abo bald nur noch mühsam und zeitaufwändig per Telefon oder Chat künden? Und müssen wir Preiserhöhungen einfach akzeptieren, weil wir nicht die Möglichkeit haben, das Abo zu beenden? Dieses Szenario droht, wenn die Geschäftspraktiken von Sunrise Schule machen. Das Unternehmen hat zwei besonders stossende Klauseln in seine AGB gepackt: Kündigungen müssen telefonisch oder per Chat erfolgen, per Brief oder E-Mail sind sie nicht gültig. Wie mühsam und zeitraubend dies sein kann, zeigt das reale Beispiel eines Chatverlaufs im Bild oben. Sunrise kann Preise der Teuerung entsprechend erhöhen - eine Anpassung nach unten ist jedoch nicht vorgesehen. Und: Eine ausserordentliche Kündigung ist im Fall dieser Tariferhöhung nicht möglich. Der Konsumentenschutz erachtet diese Klauseln als missbräuchlich und verklagt Sunrise wegen Verstoss gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Helfen Sie mit, diese Forderungen durchzusetzen. Damit die grundlegendsten Rechte der Kundinnen und Kunden gesichert bleiben. |
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Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung! |
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Sara Stalder Geschäftsleiterin Konsumentenschutz |
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Einfach, schnell und kostenlos AGB prüfen Mit dem AGB-Check-Tool können Sie beliebige Verträge auf automatische Verlängerungen und Einschränkungen bei der Kündigung prüfen. Online in nur wenigen Sekunden.
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Stiftung für Konsumentenschutz Nordring 4 3013 Bern Schweiz news@info.konsumentenschutz.ch | Wenn Sie diese E-Mail (an: newsletter@newslettercollector.com) nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier abbestellen. |
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